Der Datenschutzrat warnt vor der auf EU-Ebene diskutierten Vorrats- und Fluggastdatenspeicherung. Letztere sei nur eine andere Form der Vorratsdatenspeicherung, und eine derartige anlasslose und verdachtsunabhängige Datensammlung sei abzulehnen, sagte der Vorsitzende des Beratungsgremiums der Regierung, der frühere SP-Abgeordnete Johann Maier, anlässlich des EU-Datenschutztages am Mittwoch.

Mitgliedsstaaten müssen Positionen festlegen

Maier hofft, dass die neuen europäischen Datenschutzbestimmungen demnächst in Verhandlung gehen. Vorschläge von europäischer Kommission und europäischem Parlament gebe es bereits, nun müssten noch die Mitgliedsstaaten ihre Position festlegen. Dies könnte aus Maiers Sicht im März erfolgen, danach könnte der "Trilog" (also die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat über das Gesetz, Anm.) beginnen.

Gegen Wiedereinführung

Klar abgelehnt wird von Maier die von den EU-Innenministern geforderte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, sowie die Fluggastdatenspeicherung. Die anlasslose und verdachtsunabhängige Datensammlung habe der Datenschutzrat schon vor Einführung der ersten Vorratsdatenspeicherung abgelehnt: "Ich sehe keine Veranlassung, dass wir als Beratungsgremium der österreichischen Bundesregierung von unserer Position abgehen."

Rechtliche Zweifel

Maier bezweifelt außerdem, dass die Überwachung aller Europäer mit einer neuen Vorratsdatenspeicherung angesichts der Vorgaben des europäischen Gerichtshofes rechtlich überhaupt möglich wäre. Auch Andrea Jelinek, Leiter der unabhängigen Datenschutzbehörde, kann sich das "persönlich nicht vorstellen". Sie betonte allerdings, dass sie legistisch nicht für diesen Bereich zuständig sei.

Als Alternative schlug Maier das vom früheren deutschen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ins Spiel gebrachte "Quick-Freeze-Verfahren" vor. Damit würden Daten lediglich bei konkreten Verdachtsfällen, und auch dann nur mit richterlicher Genehmigung und für eine begrenzte Zeit gespeichert. (APA, 29.1.2015)