Wien – Das AMS hat im Vorjahr 101.190 Arbeitslosengeld-Sperren verhängt, das ist im Jahresvergleich ein Rückgang um 3,9 Prozent – trotz steigender Arbeitslosenzahlen. 14 Prozent der Sperren waren sogenannte Missbrauchsfälle. In diesen 13.538 Fällen wurde die Arbeitsaufnahme oder die Teilnahme an einer Schulung verweigert.

In einem solchen Fall wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Arbeitslosengeld auch ganz gestrichen werden. Das kam im vergangenen Jahr in 197 Fällen vor, gab das AMS am Freitag in einer Aussendung bekannt.

Mehr als die Hälfte hatten Termin versäumt

"Wie auch immer wieder in der Vergangenheit beobachtet, sinken bei schwacher Konjunktur auch die Sanktionen", erklärte AMS-Chef Johannes Kopf. "Durch das höhere Arbeitskräfteangebot gab es 2014 für die Betriebe mehr gut geeignete und auch motivierte Bewerberinnen und Bewerber. Dadurch gab es weniger Rückmeldungen, die Anhaltspunkte für etwaige Sanktionen wegen Missbrauchs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gegeben hätten."

56 Prozent der Sanktionen wurden 2014 wegen des Versäumens eines Kontrolltermins verhängt. 30 Prozent der Sperren betrafen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Bei Selbstkündigung erhalten die Betroffenen die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Hier gab es einen Rückgang um 7,5 Prozent. (APA, 30.1.2015)