Andrea Voßhoff, deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte

Foto: CDU/CSU-Fraktion

Nach den Terroranschlägen von Paris ist europaweit die Diskussion über eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hochgekocht - unbedarft des Umstands, dass in Frankreich eine solche Regelung seit Jahren in Kraft ist. Nun meldet sich auch die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff von der konservativen CDU, zu Wort, und vollzieht dabei eine Kehrtwende, wie der Spiegel berichtet.

Einsicht

War Voßhoff bisher noch von den Meriten einer solchen Maßnahme angetan, spricht sie sich nun dagegen aus. Angesichts der strengen Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wäre keine effektive Umsetzung mehr möglich, wie die ehemalige CDU-Abgeordnete betont. Der Gewinn für die Sicherheit stünde damit in keinem Verhältnis zum Eingriff in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger.

Verstoß

Der EuGH hatte im April 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt, und dabei deutliche Worte gefunden. Eine solch umfassende Überwachung verstoße gegen die Grundrechte der Bürger, und müsse - wenn überhaupt - auf das Notwendigste beschränkt bleiben. (red, derStandard.at, 1.2.2015)