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Banken beschäftigen Finanzminister Hans Jörg Schelling.

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Wien – Die österreichische Bankenlandschaft wird sich heuer erstmals seit langem verändern; ein wenig jedenfalls. Das Spitzeninstitut des Volksbankensektors ÖVAG (Österreichische Volksbanken AG) wird bis Jahresmitte zur Abbaugesellschaft; die 41 "kleinen" Volksbanken sollen zu acht Bundesländerinstituten fusioniert werden.

Allerdings läuft die Sache zäh. Der Aufruf von ÖVAG-Chef Stephan Koren, die Beschlüsse der Generalversammlungen bis Ende Jänner zu fassen, ist ziemlich verpufft. In der ÖVAG erklärt man das mit Terminproblemen. Man erwarte aber, dass "alle Volksbanken, die dem Konzept im Grunde zustimmen" (das sind 92 Prozent aller Volksbanken), die Beschlüsse rasch herbeiführen werden.

Fusionsverhandlungen

So geschehen etwa Ende voriger Woche in Tirol, wo die Genossenschafter der Volksbank Kufstein-Kitzbühel der Bildung einer Volksbank (VB) Tirol zugestimmt haben. Nun stehen Fusionsverhandlungen mit der VB Tirol Innsbruck-Schwaz und der VB Landeck an.

Die VB Osttirol-Westkärnten dagegen ist eines der Beispiele, wo es sich spießt: Die Bank sollte in die VB Kärnten wandern, hat im November aber gegen deren Entstehung gestimmt. Man werde selbstständig bleiben, sei bereits jetzt "optimal auf die Region Osttirol und Westkärnten ausgerichtet", erklärte es Bankchef Hansjörg Mattersberger in der "Tiroler Tageszeitung".

In der Belegschaft der Volksbanken und der ÖVAG sorgt der Umbau für gröbere Turbulenzen und Positionierungskämpfe. Das ist insofern nicht erstaunlich, als allein im Spitzeninstitut, dessen Aufgaben in die VB Wien-Baden übersiedeln, die Hälfte der rund 600 Mitarbeiter ihre Jobs verlieren werden. Und auch die Führungsriege der Volksbanken wird massiv verkleinert: Statt rund 120 Vorstandsmitglieder wird man künftig nur noch rund 30 brauchen. Für berechtigte Beunruhigung, Zank und Hader ist also gesorgt.

Unsichere Sicherheiten

Spannend wird es auch rund um die staatseigene Abbaugesellschaft der Hypo Alpe Adria, Heta. Ihre Vermögensbestandteile – bei Gründung der Gesellschaft waren das rund 18 Milliarden Euro an faulen Assets – werden wie berichtet gerade auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Sicherheiten spielen dabei eine wesentliche Rolle, und die haben sich krisenbedingt weiter verschlechtert. Gerüchtehalber hat sich der Wert der Heta-Assets, unter denen vor allem Immobilien in Südosteuropa sind, Einkaufszentren und Tourismusprojekte, massiv verschlechtert. Es geht um Milliarden.

Gewissheit wird man spätestens Anfang März haben, denn da brauchen die Wirtschaftsprüfer die Zahlen für die Bilanzerstellung 2014. Vorsorgen müssen die Prüfer darin auch für die Begehrlichkeiten der ehemaligen Hypo-Aktionärin BayernLB; sie hat ja auf Rückzahlung von 2,4 Milliarden Euro geklagt. Das Jahresergebnis der Heta wird mit einiger Sicherheit tiefrot ausfallen. "Hoffnungsvoll ist niemand, denn die Auswirkungen der neuen Bewertungen auf die Bilanz könnten riesig werden", sagt ein Involvierter vonseiten des Eigentümers.

Neuerlicher Einschuss

Die Kernfrage wird sein, ob das Eigenkapital der Heta in den Minusbereich abrutscht; per Jahresende hatte sie noch 1,1 Milliarden Euro davon in den Büchern. Für den Fall, dass unterm Strich ein negatives Eigenkapital ausgewiesen werden sollte, ist entweder ein neuerlicher Einschuss des Eigentümers gefordert – oder man lässt die Heta den Weg alles Irdischen gehen.

Auch dorthin gibt es, wie berichtet, verschiedene Wege: Insolvenz oder Abwicklung gemäß dem neuen Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG). Die Insolvenz will man vermeiden, sie würde das noch ausständige Closing des Verkaufs der Südosteuropa-Töchter an den US-Fonds Advent und die Osteuropabank EBRD gefährden.

Ob die Heta, die ja eben keine Bank ist, unter das BaSAG fällt, das lässt die staatliche Abbaugesellschaft des Bundes (Abbag; Chef ist ÖVAG-Vizechef Michael Mendel) gerade prüfen. Möglicherweise kann die Heta, die ja diverse Beteiligungen etwa an Leasinggesellschaften hält, als "Finanzholding" eingeordnet werden. Und Finanzholdings fallen unter das Abwicklungsgesetz. (Renate Graber, DER STANDARD, 3.2.2015)