Brüssel - Der Rechtsdienst des EU-Parlaments steht der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Causa Lux Leaks ablehnend gegenüber. In einer Stellungnahme wird vor allem das Fehlen der Präzisierung des Untersuchungsgegenstands bemängelt.

Es bestünden ernsthafte legistische Zweifel auch angesichts der Vereinbarkeit mit den bestehenden Regelungen. Außerdem enthalte der Antrag nicht genügend Elemente, die eine klare Identifizierung der Rechtsbrüche oder von schlechter Verwaltungspraxis belegten. Darüber hinaus sei ein Untersuchungsausschuss bei anhängigen Verfahren auf EU-Ebene oder auch im nationalen Bereich in diesen Fällen nicht möglich.

Zuletzt hatten 197 EU-Abgeordnete mit Vertretern von EVP, Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Konservativen die notwendige Mehrheit von 182 Mandataren für einen Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses erreicht. Allerdings gibt es noch zwei formale Schritte, bis die Einsetzung eines solchen Ausschusses möglich wird. Zunächst muss kommenden Donnerstag die Konferenz der Präsidenten über die Zulassung des Antrags entscheiden, sollte dies der Fall sein, muss das Plenum des EU-Parlaments darüber abstimmen, was dann nächste Woche in Straßburg möglich wäre. Außerdem müsste dann noch die Zusammensetzung und Größe des U-Ausschusses verhandelt werden. (APA, 3.2.2015)