In Gastrobetrieben und im Verkauf offener Lebensmittel muss über Allergene informiert werden. Schriftlich oder mündlich, wobei auf mündliche Beratung gut sichtbar hinzuweisen ist.

Foto: Matthias Cremer

St. Pölten / Wien - Seit gut 50 Tagen müssen Wirte, Bäcker und Imbissverkäufer die Informationsverordnung über Allergene umsetzen - und ganz rund läuft es damit nicht. Die Regelung besagt, dass potenzielle Allergieauslöser entweder schriftlich (zum Beispiel in Speisekarten) anzuführen sind" oder speziell geschultes Personal in der Lage sein muss, darüber mündlich zu informieren. Die Lösung mit der mündlichen Information funktioniere in der Praxis aber schlecht, erfuhr DER STANDARD von der Arbeiterkammer Niederösterreich.

Laufend kämen entsprechende Anrufe zu dem Thema. Diese zeigten, dass sowohl beim Personal als auch bei den Kunden "Verwirrung und Unsicherheit" herrschten, heißt es weiter von der AK Niederösterreich. Deren Präsident Markus Wieser will daher die in Österreich geltende Ausnahmeregelung für mündliches Informieren streichen lassen - womit nur die schriftliche Form bestehen bliebe.

Es gebe im besten Fall "Schnellsiedekurse" für Servicekräfte zu dem Thema, auf Fragen des Gastes wisse das Personal oft keine Antwort, heißt es von der AK. Das verärgere Kunden, und Serviceleute seien wegen rechtlicher Fragen verunsichert.

Gastronomen wollen beides

Auch in der Gastronomie herrscht Unmut über die Verordnung, allerdings aus anderen Gründen. Berndt Querfeld, Obmann der Sparte Kaffeehäuser in der Wiener Wirtschaftskammer und unter anderem Besitzer des Café Landtmann, empfiehlt zwar auch prinzipiell das schriftliche Informieren, das er in seinen Lokalen umgesetzt hat. Es brauche aber auch die mündliche Option, denn "es gibt Kollegen, die jeden Tag die Karte neu schreiben".

Querfeld zieht die schriftliche Option vor, da das Personal beim mündlichen Informieren in eine Art Ernährungsberaterfunktion trete; er wolle seine "Mitarbeiter vor daraus resultierenden Diskussionen mit Gästen schützen". Die schriftliche Kennzeichnung der Speisen sei für seine Betriebe aber viel Aufwand gewesen, schildert Querfeld. "Ein Küchendirektor war vier Monate lang damit beschäftigt, die Kennzeichnung für fünf große Küchen umzusetzen." Kleinere Betriebe, in denen der Wirt selbst täglich zwölf Stunden im Lokal stehe, stießen da an ihre Grenzen.

Jeder fünfte Wiener Betrieb säumig

Für die Kontrollen über die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht ist in Wien das Marktamt zuständig. Dort heißt es auf STANDARD-Nachfrage, es hielten sich schon viele Wirte an die Verordnung, meist gebe es nur Kleinigkeiten zu beanstanden. In geschätzt rund 15 bis 20 Prozent der Betriebe sei die Regelung aber noch "gar nicht umgesetzt". Das Wiener Marktamt sieht derzeit aber noch von Strafen ab.

"Viel Aufwand" rückmeldeten die Gastronomen und Verkäufer offener Lebensmittel auch der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Sonst habe sich aber nichts geändert, von Kunden werde nicht mehr zu dem Thema gefragt als vor dem 13. Dezember 2014, sagt Maria Schreiner, Geschäftsführerin der Sparte Gastronomie und Hotellerie. "Höchstens herrscht bei manchen Verwunderung über die Buchstaben in den Speisekarten", sagt sie. Die Forderung der AK Niederösterreich nach einer Abschaffung der Option zur mündlichen Information über Allergene lehnt auch Schreiner ab: "Die Wahlfreiheit sollte man den Betrieben lassen."

Spuren angeben ist freiwillig

An jenen, für die diese Verordnung vor allem bestimmt ist, geht die aktuelle Debatte aber anscheinend sowieso vorbei: "Von den Kunden kam überhaupt keine Resonanz zur Kennzeichnung", sagt Querfeld. Der Kaffeehausbesitzer gibt weiters zu bedenken, dass sich für Hochallergiker "soundso nichts geändert" habe, denn: "Mögliche Spuren von etwas müssen nicht angegeben werden." (Gudrun Springer, DER STANDARD, 4.2.2015)