Wien - Die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) finden praktisch fix von 19. bis 21. Mai statt. Diesen Wunschtermin der ÖH sieht der Entwurf zur ÖH-Wahltageverordnung vor, den Wissenschaftsministerin Reinhold Mitterlehner (ÖVP) zur Begutachtung versendet hat. Wer mitwählen will, muss am 31. März inskribiert sein.

Mit dem Termin sei man dem Vorschlag der ÖH nachgekommen, hieß es aus dem Wissenschaftsministerium zur APA. Die Begutachtungsfrist läuft daher auch nur bis 16. Februar.

Zeitgleich mit Song-Contest-Halbfinale

Die meisten anderen in Frage kommenden Wahlwochen waren durch Feiertage direkt oder indirekt blockiert. ÖH-Wahlen müssen vom Dienstag bis Donnerstag stattfinden, wobei die drei Wahltage nicht auf Feiertage fallen dürfen. Die Wahlen finden nun in der Woche vor Pfingsten statt. Am Wahlabend am 21. Mai werden übrigens nicht nur Studentenstimmen ausgezählt: Er überschneidet sich mit dem zweiten Song-Contest-Halbfinale in Wien.

Wer mitwählen möchte, muss am 31. März (sieben Wochen vor dem ersten Wahltag) inskribiert sein. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass ÖH-Beitrag und eventuell die Studiengebühren eingezahlt worden sind. Achtung: Diese Frist deckt sich nicht mit der sonstigen Nachfrist für die Inskription.

Ab 1. April können dann Wahlkarten für die erstmals stattfindende Briefwahl beantragt werden, letzter Tag dafür ist der 12. Mai (eine Woche vor dem ersten Wahltag). Am 14. April endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (Gruppen), am 23. April jene für Kandidaturen (Studienvertretung). Nach den Verbesserungsfristen steht dann am 28. April fest, welche Wahlvorschläge und Kandidaturen zugelassen werden.

Auch FH-Studenten dürfen wählen

Das Wahlergebnis muss bis 28. Mai verlautbart werden, etwaige Einsprüche bis zwei Wochen nach Verlautbarung eingebracht werden. Bis Ende Juni muss sich die neue ÖH-Bundesvertretung dann konstituieren - die Funktionsperiode der neuen ÖH-Führung beginnt am 1. Juli.

Die ÖH-Wahl bringt heuer einige Neuheiten: Neben den Studenten an den Unis dürfen auch jene an den Fachhochschulen (FH), Pädagogischen Hochschulen (PH), Privatunis und der Donau-Uni Krems (DUK) mitwählen. Außerdem wird die Bundesvertretung (BV), das österreichweite Studentenparlament, wieder direkt gewählt und nicht über Entsendungen aus Uni-, FH- bzw. PH-Vertretungen bestimmt. Darüber hinaus wird die Briefwahl eingeführt, und auch Studenten aus Drittstaaten sind passiv wahlberechtigt. Die Zahl der Mandate in der derzeit 100 Personen umfassenden BV wird auf 55 gesenkt. (APA, 4.2.2015)