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Am 15. und 16. Mai 2014 wählten die Mitarbeiter der Wiener Linien ihren Betriebsrat.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien - Am 15. und 16. Mai vergangenen Jahres haben die Mitarbeiter der Wiener Linien ihren Betriebsrat gewählt. Die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) orteten daraufhin Unregelmäßigkeiten und fochten die Wahl an. Das Arbeits- und Sozialgericht gab ihnen laut ORF.at nun in erster Instanz Recht. Von insgesamt 84 als ungültig gewerteten Stimmen seien zwei doch gültig gewesen, hieß es. Eine entfiel auf die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) und eine auf die Freiheitlichen.

An der Mandatsverteilung ändert das nichts. Die FSG kam bei der Wahl auf 14 Mandate, die FA und der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) auf jeweils vier, die Liste Puma auf ein Mandat. Insgesamt nahmen mehr als 2.700 Wiener Linien-Mitarbeiter an der Wahl teil.

Der Betriebsrat muss nun entscheiden, ob er gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung geht, sagte der Betriebsratsvorsitzende zum ORF. Die Causa würde dann vor dem Oberlandesgericht Wien landen. Wird kein Einspruch erhoben, muss die Wahl wiederholt werden. Eine Berufung kann noch bis Ende Februar erfolgen. (red, derStandard.at, 5.2.2015)