Wien - Das Innenministerium war am Donnerstag um Kalmierung bemüht. Ein STANDARD-Bericht über den Entwurf der Novelle für schnellere Asylverfahren hatte bei Hilfsorganisationen und Rechtsexperten Empörung hervorgerufen. Im Detail sorgt folgender Passus in dem Entwurf für Wirbel: "Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, eine juristische Person (etwa eine GmbH; Anm.) zu errichten oder sich an einer solchen zu beteiligen und diese mit der Rechtsberatung zu betrauen."

Von Kritikern wird dies als Versuch gewertet, die unabhängige Rechtsberatung für Asylwerber abzuschaffen. Von Innenministeriumsseite wurde im Gespräch mit der Austria Presse Agentur beschwichtigt: Es gehe lediglich darum, das Angebot zu verbreitern und eine rechtliche Möglichkeit zu schaffen, "dass auch das Innenministerium eine juristische Person schaffen könnte, die dann Rechtsberatung anbieten könnte".

"Nichts übers Knie brechen"

Im Verteidigungsministerium - Gerald Klug (SPÖ) gilt als "Spiegelminister" der Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) - war man am Donnerstag noch mit der Prüfung des Entwurfs beschäftigt. Man wolle "nichts übers Knie brechen", sagte ein Sprecher. Auf die Frage, ob eine Änderung des genannten Passus zur Rechtsberatung angestrebt wird, wollte er noch keinen Kommentar abgeben. Nur so viel: "Der Verteidigungsminister hat immer betont, dass die Qualität der Verfahren gewährleistet bleiben soll."

Die Rechtsberatung wird seit drei Jahren - seit die EU-Verfahrensrichtlinie den Mitgliedstaaten diese auferlegt - von der evangelischen Diakonie und der Volkshilfe im Rahmen der Arge Rechtsberatung sowie vom Verein Menschenrechte Österreich durchgeführt. Beide Anbieter erhalten jährlich je 1,5 Millionen Euro. Juristen meldeten Zweifel an, dass eine Beratungstätigkeit des Ministeriums selbst mit den EU-Vorgaben in Einklang stünde. (red, DER STANDARD, 6.2.2015)