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Die rund 1.000 Prostituierten in Salzburg haben zu Unrecht Gebühren für die wöchentliche Pflichtuntersuchung gezahlt. Aber nur die Frauen aus den Bezirken bekommen ihr Geld zurück.

AP / Dita Alangkara

Salzburg - Seit bekannt wurde, dass in Salzburg vier Jahre lang unrechtmäßig eine Gebühr für die wöchentlichen Pflichtuntersuchungen eingehoben wurde, warten Sexarbeiterinnen auf Rückzahlungen. In den einzelnen Bezirken sind bereits rund 200 Anträge bearbeitet und erste Gebühren refundiert worden. Nur in der Stadt Salzburg warten die Frauen vergeblich auf eine Auszahlung.

Laufend würden im Magistrat Anträge eintrudeln, derzeit liegen rund 300 vor, sagt Magistratsdirektor Martin Floss. Nur es werde nichts ausbezahlt, weil kein Budget dafür vorgesehen sei. Das sei eine politische Entscheidung, die im Gemeinderat getroffen werden müsse. Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) weigert sich, etwas auszubezahlen: "Ich habe ein grundsätzliches Problem damit, dass das Rotlichtmilieu mit den Frauen das Geschäft macht, und die Allgemeinheit soll die Gesundenuntersuchungen zahlen." Die Frauen, die es betreffe, seien schon längst über alle Berge, profitieren würden nur die Bordellbetreiber, meint Schaden. "Das ist ein Wanderzirkus. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld ein Betreiber einsackelt, ist relativ hoch."

Gleichzeitig sei die Rechtsfrage nicht geklärt: Die Stadt habe die Gebühren aufgrund einer Rechtsgrundlage des Landes eingehoben, betont Floss. Dass diese nicht rechtens war, dafür könne die Stadt nichts.

Bis zu eine Million Euro Rückzahlungen

Wie DER STANDARD berichtete, mussten Sexarbeiterinnen in Salzburg 35 Euro für die wöchentliche Pflichtuntersuchung bezahlen. Zu Unrecht, da laut Finanzministerium eine Gebührenbefreiung bestand. Finanzlandesrat Christian Stöckl (ÖVP) hat das Einheben der Gebühren im September 2014 eingestellt und rechnete mit Rückzahlungen in der Höhe von rund einer Million Euro. Um das Geld refundiert zu bekommen, müssen die Sexarbeiterinnen je einen Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) und beim Finanzamt für Gebühren einreichen.

In Salzburg-Umgebung wurden bereits 101 Anträge bearbeitet, in St. Johann 43, in Hallein 19 und in Zell am See rund 20. Nur in Tamsweg hat noch niemand einen Antrag gestellt. Die Rückzahlungen laufen je nach Bezirk zu unterschiedlichen Bedingungen, wie aus einer Anfragebeantwortung an die grüne Landtagsabgeordnete Barbara Sieberth hervorgeht. Der Magistrat hat etwa vollgestempelte Gesundheitsbücher eingezogen. Die BH Salzburg-Umgebung stellte nur Einzahlungsbestätigungen aus. In Hallein wurden hingegen die Untersuchungstermine namentlich vermerkt. Deshalb ist es für viele Frauen schwierig, die bisher bezahlten Untersuchungen nachzuweisen.

Chaos bei Nachweisen

"Es ist skandalös, beschämend und empörend, wie mit den Frauen umgegangen wird", kritisiert die Christine Nagl vom Verein PiA. Eine Frau, der das Gesundheitsbuch abgenommen wurde, weil sie schwanger war, könne nun die Untersuchungen nicht nachzuweisen. Die BH Salzburg-Umgebung habe ihr altes Gesundheitsbuch nicht gefunden. Unterlagen des Bordellbetreibers und Steuerbelege hätten als Nachweis nicht ausgereicht. Einige Frauen hätten nun extra ein Konto aufgemacht, um die Rückzahlung überhaupt zu bekommen, sagt die Sozialarbeiterin. Bezahlt haben sie aber jede Woche in bar. Nagl plädiert dafür, die wöchentliche Zwangsuntersuchung durch ein freiwilliges Untersuchungs- und Beratungsangebot zu ersetzten. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 6.2.2015)