Wien - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat von der Finanzmarktaufsicht (FMA) verhängte Geldstrafen gegen Organe der Meinl Bank aufgehoben. Die Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiß sowie Robert Kofler (nunmehr Aufsichtsrat) hätten je 5.000 Euro zahlen sollen, weil sie für 2007 einen Konzernabschluss vorgelegt hatten, der geschwärzte Passagen enthielt, schreibt die "Presse" in ihrer Freitagausgabe.

Die Anonymisierungen - es ging um die Offenlegung der Eigentümerstruktur - hätten jedoch auf einer Vereinbarung mit der FMA beruht. Laut VwGH schließe das ein Verschulden der Meinl-Bank-Vorstände aus.

Die entsprechenden Unterlagen zur Eigentümerstruktur der Meinl Bank seien bei einem Notar hinterlegt gewesen und hätten aufgrund einer Treuhandvereinbarung von der FMA eingesehen werden können, so die Zeitung. Die Behörde habe argumentiert, die Vereinbarung habe sich nur auf eine bestimmte Prüfung durch die Nationalbank (OeNB) bezogen und auch auf die Jahresabschlüsse. Das Höchstgericht habe das jedoch anders beurteilt.

Die Meinl-Bank-Vorstände sowie weitere (ehemalige) Organe stehen in der Causa Meinl European Land (MEL) im Visier der Wiener Staatsanwaltschaft. Fünf Personen, darunter Julius Meinl, sind wegen Ausschüttung einer millionenschweren Sonderdividende angeklagt. Alle Beschuldigten haben kürzlich Einspruch gegen die Anklage erhoben. Sie haben stets alle Vorwürfe bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung. (APA, 5.2.2015)