Salzburg - Die Rückzahlung der Untersuchungsgebühren an Salzburger Sexarbeiterinnen, die - wie der Standard berichtete - derzeit auf das Geld noch warten müssen, beschäftigt auch das Finanzamt: Zwischen 700 und 800 Anträge auf Refundierung sind dort derzeit in Bearbeitung.

Vier Jahre lang hob Salzburg unrechtmäßig 35 Euro für die wöchentliche Pflichtuntersuchung ein. 15 Euro davon führten die zuständigen Bezirkshauptmannschaften vierteljährig als Bundesgebühren an das Finanzamt für Gebühren ab. Dort nahm man das Geld, obwohl laut Finanzministerium eine Gebührenbefreiung für das amtliche Gesundheitszeugnis bestand.

Nun fordern Sexarbeiterinnen auch vom Finanzamt ihr Geld zurück. Dafür müssen sie je einen Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und einen beim Finanzamt für Gebühren stellen. Finanzlandesrat Christian Stöckl rechnete mit Rückzahlungsforderungen in der Höhe von rund einer Million Euro für die zu Unrecht eingehobenen 20 Euro, die das Land wöchentlich pro Untersuchung eingenommen hat. Fordern annährend dieselben Frauen auch ihr Geld beim Finanzamt zurück, die dies auch bei Magistrat taten, müsste mit Rückzahlungen von bis zu 750.00 Euro gerechnet werden.

In der Stadt Salzburg hat Bürgermeister Heinz Schaden (SP) unterdessen angekündigt, nichts an die Sexarbeiterinnen zurückzuzahlen, da er nicht einsehe, warum dies die Allgemeinheit begleichen solle. Zudem sei die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld ein Betreiber einsackle, relativ hoch.

Schadens Haltung stößt beim politischen Mitbewerber auf Unverständnis. "Es ist nicht korrekt, wenn Frauen der Anspruch verwehrt wird, in dem ihnen die Selbstbestimmung abgesprochen wird", sagt die Gemeinderätin der Bürgerliste Christine Brandstätter. Die Frauen müssten ja selbst den Antrag stellen und ihr eigenes Konto angeben. "Ich sehe nicht, inwiefern das nicht bei den Frauen ankommen soll", sagt Brandstätter und kündigt an, im Gemeinderat eine Anfrage an Schaden zu richten. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 7.2.2015)