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Für jeden schriftlichen Mietvertrag streift das Finanzministerium eine Gebühr ein, abhängig von der Miethöhe. Mieterorganisationen sind schon lange für die Abschaffung, jetzt könnte sich etwas bewegen.

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Wer schon einmal eine Wohnung gemietet hat, kennt das nur zu gut: Nach erfolgter Unterzeichnung des Mietvertrags wird die sogenannte Mietvertragsgebühr fällig. Die Berechnung ihrer Höhe - ein Prozent der dreifachen Bruttojahresmiete - klingt zwar nach nicht allzu viel, allerdings gelangen manche Mieter bei einem Umzug an ihre finanzielle Belastungsgrenze. Denn wenn eine Kaution (erlaubt sind bis zu sechs Monatsmieten) zu hinterlegen, die Maklerprovision und nicht zuletzt die Übersiedlung selbst bezahlt werden muss, kann jeder Euro gebraucht werden.

Abschaffungspläne

Die Chancen stehen gut, dass die unbeliebte Gebühr nun endlich fällt. Seit 2007 ist die Abschaffung ein Thema, sie stand schon damals im Regierungsübereinkommen. Wegen der baldigen Neuwahlen wurde dies damals aber nicht umgesetzt. 2013 wurde der Plan wieder aufgenommen - mit kleinen Einschränkungen: "Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung", so lautet die genaue Formulierung. Und die Zeichen mehren sich, dass es nun tatsächlich dazu kommen könnte.

Weil es sich um eine Gebühr handelt, ist sie allerdings nicht Sache der Mietrechts-, sondern der Steuerreformverhandler - wird sie doch vom Finanzministerium eingehoben. Wie viel jährlich zusammenkommt, kann dort nicht so genau gesagt werden, weil die Erträge daraus "in den Bestandsvertragsgebühren - Miete, Pacht, Leasing - enthalten sind", erklärt ein Sprecher. 2013 betrugen die Bestandsvertragsgebühren jedenfalls 112,7 Millionen Euro (Zahlen für 2014 gibt es noch nicht).

Eingeführt wurde die Mietvertragsgebühr unter Maria Theresia vor rund 250 Jahren. Der damals weitverbreitete Analphabetismus machte die Assistenz kaiserlicher Beamter bei der Vertragserrichtung nötig. "Damals stand der Gebühr also noch eine Leistung des Staates gegenüber. Heute aber nicht mehr", kritisiert Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung. Er fordert die ersatzlose Streichung, wie auch die Immobilienwirtschaft.

Mietrecht: Verhandlungen starten

Letztere ist derzeit in einer anderen Causa alarmiert: Wegen der nahenden Wien-Wahl (wahrscheinlicher Termin: Juni) befürchtet man einen unausgegorenen Schnellschuss bei der Mietrechtsreform. "Sie dürfen sich fürchten", raunte Thomas Malloth, Bundesobmann der Immobilientreuhänder, auf dem 1. Wiener Immobilienforum dem aus heimischen Immobilienprofis bestehenden Publikum zu.

Die ÖVP hat inzwischen dem Vernehmen nach ihre Position zum SPÖ-Entwurf vom Dezember intern festgelegt. Ab Dienstag wird nun konkret verhandelt. (Martin Putschögl, DER STANDARD, 7.2.2015)