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Bandion-Ortner kehrt in die Justiz zurück, Krakow könnte das tun.

Foto: APA/Fohringer

Wien - Claudia Bandion-Ortner wird demnächst wieder als Richterin am Landesgericht für Strafsachen Wien, dem "Grauen Haus" in Wien-Josefstadt, ein Zimmer beziehen. So wie es derzeit ausgemacht ist, wird die 48-jährige Juristin ihren Dienst am 1. April 2015 antreten. Das hat der STANDARD aus Justizkreisen erfahren. Ihren Job als Vizegeneralsekretärin des umstrittenen Wiener "King Abdullah Bin Abdulaziz International Centre für Interreligious and Intercultural Dialogue" (KAICIID) hat sie vor kurzem an den Nagel gehängt.

Im Jänner 2009 wurde Bandion-Ortner Justizministerin, das blieb sie bis April 2011. Als Kabinettchef hat sich die Ministerin damals Staatsanwalt Georg Krakow geholt. Beide waren in der Strafsache Bawag aktiv: Bandion-Ortner als Hauptverhandlungsrichterin, Krakow als Staatsanwalt. Als Richterin wurde Bandion-Ortner in der Folge für ihre Arbeit an der International Anti-Corruption Academy in Laxenburg und dann für fürs Dialogzentrum karenziert. Richter sind unabsetzbar und unversetzbar, daher kehrt Bandion-Ortner ans Straflandesgericht Wien zurück. Dessen Dienstbehörde ist im Oberlandesgericht Wien angesiedelt.

Senat entscheidet über Job

Welchen Job die Exministerin am Straflandesgericht genau bekommen wird, ist noch nicht klar. Darüber entscheidet der Personalsenat, der für die Geschäftsverteilung des Hauses zuständig ist. Diesem Senat gehören der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Friedrich Forsthuber, die Vizepräsidentin Eva Brachtel und drei gewählte Richter an. Sie haben aber noch keinen Beschluss gefasst.

Was in Justizkreisen ausgeschlossen wird, ist, dass die Juristin wieder Hauptverhandlungsrichterin wird. Eher käme ein "BL-Senat" infrage, in dem je drei Richter als letzte Instanz über Berufungen gegen Urteile von Bezirksgerichten entscheiden. Bandion-Ortner könnte auch als Haft- und Rechtsschutzrichterin oder für die Entscheidung über bedingte Entlassungen eingesetzt werden, wird kolportiert.

Interview als Disziplinarfrage

Ihr Interview im "Profil", in dem sie u. a. sagte, dass in Saudi-Arabien "nicht jeden Freitag geköpft" werde, hat auf den Dienstantritt zunächst keine Auswirkung. Dafür ist das OLG Graz als Disziplinarbehörde zuständig, selbiges berät den Fall am 26. Februar.

Exkabinettschef Krakow, derzeit Partner in der Anwaltskanzlei Baker & McKenzie, kann auch jederzeit zurückkommen. Seine Karenzierung wurde Ende Jänner bis Ende Juli verlängert. (Renate Graber, DER STANDARD, 10.2.2015)