Wien - Hasan Y. versteht nicht, warum er vor Gericht sitzt und nicht als Held gefeiert wird. Schließlich hat er einen Drogendealer unschädlich gemacht, der mitten auf dem Wiener Schwedenplatz eine Frau erschlagen hat.

Das Problem: Die Geschichte hat sich nur im Kopf des 38-Jährigen abgespielt. Denn tatsächlich hat er einem Studenten, einem x-beliebigen Passanten, von hinten eine Schnur um den Hals geworfen, zugezogen und ihn anschließend noch getreten und geschlagen.

Y. leidet an paranoider Schizophrenie und ist seit 2007 besachwaltet. 23-mal war der dreifach Vorbestrafte bereits stationär in psychiatrischen Abteilungen untergebracht, immer wegen Selbst- oder Fremdgefährdung. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Stefan Romstorfer muss nun entscheiden, ob der Kranke in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommt.

Schwieriger Mandant

Der Pensionist macht es auch Verteidiger Wolfgang Langeder nicht einfach. Der sagt im Eröffnungsplädoyer, sein Mandant glaube durchaus, in einer Anstalt besser aufgehoben zu sein. Aber bei dem Vorfall vom 27. Mai könnte es sich auch um eine Verwechslung handeln, da Y. eben eine völlig andere Geschichte erzähle.

Die Verteidigungslinie hält nur kurz - denn Y. antwortet auf Romstorfers Frage sofort, dass er mit einer Unterbringung nicht einverstanden sei.

Die weiteren Schilderungen gestatten einen Blick in seine Wahnwelt. Ein Dealer habe ihn am Tattag angesprochen. Da er nichts kaufte, habe der plötzlich mit einem Schlagring eine Frau attackiert. Einmal sagt Y., der Angreifer habe die Frau ge-, dann wieder, er habe sie erschlagen. Schließlich behauptet er gar, der Dealer habe sie zweimal erschlagen.

Dass er selbst sowohl bei der Polizei als auch dem psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer gesagt hat, er habe den Kontrahenten erdrosselt, bestreitet Y. nun. Auch, dass er sich gewundert habe, warum sein Opfer eigentlich wieder lebe.

Tragikomische Momente

Der Prozess hat tragikomische Momente. Etwa dann, wenn das 22-jährige noch immer mitgenommen wirkende Opfer den Vorfall erzählt. "Ich habe ihn angeschrien, ob er einen Vogel habe. Das war nicht so gut." Denn anschließend habe er einen Faustschlag ins Gesicht bekommen.

Y. wiederum wirft seinem Verteidiger und dem Vorsitzenden vor, nicht ganz normal zu sein, wenn sie eine angegriffene Frau nicht verteidigen würden.

Der Senat erklärt sich schließlich für unzuständig. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es sich nicht nur um absichtliche schwere Körperverletzung, sondern um einen Mordversuch gehandelt habe, daher muss ein Geschworenengericht verhandeln. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 10.2.2015)