Wien - Die Hochzeit des Ex-Finanzministers Karlheinz Grasser mit Fiona Swarovski im Jahr 2005 in der Wachau bzw. die dafür vorgenommenen Anmeldung eines Nebenwohnsitzes in Weißenkirchen hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Grasser eingestellt, berichtet die "Presse".

Ermittelt wurde - zuletzt auch von der Wirtschafts- und Korruptions-StA - gegen Grasser wegen des Verdachts der Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Grasser hatte sich im Vorfeld der Hochzeit in einem der Frau des ÖVP-Bürgermeisters gehörenden Weingut angemeldet. Eingestellt wurde das Verfahren laut "Presse" jetzt mit der Begründung, dass Grasser ohnedies "mehrere Straftaten zur Last liegen" würden und sich die Einstellung dieser Causa nicht auf allfällige andere Strafen auswirken würde. (APA, 9.2.2015)