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21 Bewerbungen für die Jobs als Verfahrensrichter und -anwalt sind bisher eingetroffen.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien/Klagenfurt - Letztlich doch genügend Bewerber gibt es für die neue Funktion des Verfahrensrichters sowie des Verfahrensanwaltes für parlamentarische U-Ausschüsse. Zehn Juristen wollen Richter, 13 Anwalt werden, zwei davon nannten beides. Vier weitere haben sich beworben, aber nicht verraten, wofür. Nun muss die Nationalratspräsidentin die "ständige Liste" und den Vorschlag für den Hypo-U-Ausschuss vorbereiten.

Bewerbungsfrist verlängert

Die Bewerbungsfrist für die "ständige Liste" hat Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) vom 30. Jänner auf 6. Februar verlängert. Denn zuerst hatten sich nur vier Juristen als Richter und sechs als Anwalt beworben. Dies war zu wenig - weil ja mehrere U-Ausschüsse gleichzeitig tagen könnten, es für beide Funktionen Stellvertreter geben muss und ein U-Ausschuss einen Verfahrensrichter auch abwählen kann. In der Vorwoche meldeten sich dann noch weitere sechs als Richter und sieben als Anwälte. Vier weitere Bewerber legten nicht fest, was sie gerne wären - und wurden deshalb in den vom Büro der Nationalratspräsidentin vorgelegten Zahlen nicht mitgezählt.

Wahlvorschlag

Nach den neuen Verfahrensregeln hat die Nationalratspräsidentin eine Liste von Juristen zu führen, die während der gesamten Gesetzgebungsperiode als Verfahrensrichter und als Verfahrensanwalt infrage kommen. Für einen konkreten U-Ausschuss - also auch den bevorstehenden zur Hypo Alpe Adria - muss die Präsidentin dann auf Basis dieser Liste einen Wahlvorschlag für Richter, Anwalt sowie jeweils einen Stellvertreter vorlegen.

Dies wird am 19. Februar der Fall sein. Zunächst, um 9.00 Uhr, wird Bures in der Präsidiale die "ständige Liste" beraten. Danach, um 11.00 Uhr, tritt der Geschäftsordnungsausschuss zusammen, um über ihren Vorschlag für den Hypo-U-Ausschuss abzustimmen. Nach der Beratung in der Präsidiale hat die Nationalratspräsidentin die "ständige Liste" - mit den Namen aller darauf stehender Juristen - auch zu veröffentlichen.

Entschädigung

Sowohl der neue Verfahrensrichter als auch der schon bisher in U-Ausschüssen eingesetzte Verfahrensanwalt bekommen für ihre Tätigkeit eine Entschädigung. Sie orientiert sich an der Bezügepyramide für Politiker und öffentliche Funktionen - konkret an jener eines VfGH-Ersatzmitgliedes. Ein Zehntel von dessen Satz für einen Sitzungstag können Verfahrensrichter und -anwalt pro begonnener Stunde in Rechnung stellen. Das sind derzeit 77,25 Euro.

Aufgabe des Verfahrensrichters ist es, den Vorsitzenden zu unterstützen - also die Erstbefragung von Auskunftspersonen durchzuführen, den Ausschuss beratend zu begleiten und den Entwurf für den Abschlussbericht zu erstellen. Der Verfahrensanwalt - er hat beratende Stimme - wacht über die Einhaltung der Verfahrensordnung sowie die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte der Auskunftspersonen. (APA, 10.2.2015)