Wien - Der in der Kärnten-Ausgabe der Tageszeitung "Österreich" im Oktober erschienene Artikel "Aufstand der Flüchtlinge im Polizei-Quartier" verstößt laut Presserat gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Konkret gegen die Punkte "Genauigkeit" und "Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung".

In dem Artikel war von einem Flüchtlingsaufstand in einer Villacher Polizeiunterkunft die Rede. Grund: "zu wenig Luxus". Die Flüchtlinge seien wieder abgereist, weil es zu wenige Steckdosen und kein WLAN gegeben habe, auch mit den fixen Essenszeiten seien sie nicht zufrieden gewesen.

Ein Pressesprecher der Polizei hatte die Geschichte laut "Österreich" bestätigt. Von Lesern wurde kritisiert, dass eine Anfrage von SOS-Mitmensch bei dem Pressesprecher indes ergeben habe, dass es keinen "Aufstand" gab und die Asylsuchenden sich auch nicht über "zu wenig Luxus" beschwert hätten.

Verzerrtes Bild

Dem Presserat teilte der Polizeisprecher mit, dass der Artikel ein verzerrtes Bild des tatsächlichen Sachverhalts zeichne. Dem Artikelautor gegenüber habe er mitgeteilt, dass es mit den untergebrachten Asylwerbern kein Problem und schon gar keinen Aufstand gegeben habe. Die Flüchtlinge haben sich auch nicht beschwert, sondern lediglich nach mehr Steckdosen und WLAN gefragt. Außerdem sei von Anfang an geplant gewesen, die Asylwerber in eine bessere Unterkunft zu verlegen. Die Verlegung sei definitiv keine Folge möglicher Beschwerden gewesen.

Laut Pressrat wurden die Aussagen des Polizeisprechers im Artikel falsch wiedergegeben. Durch die verzerrte Darstellung sei es nach Meinung des Selbstkontrollorgans aber auch zu einer Pauschalverunglimpfung von Asylsuchenden gekommen. (APA, red, 10.2.2015)