Die vor kurzem präsentierte Arena-Analyse in Sachen Generationengerechtigkeit (DER STANDARD, 8. Jänner) zeigt es einmal mehr: Staatsschulden, Jugendarbeitslosigkeit und nichtgesicherte Sozialsysteme gefährden die Zukunft der Jungen und untergraben die Solidarität zwischen den Generationen. Österreich zu erneuern heißt daher auch für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen. Eine generationengerechte Bundesverfassung wäre dafür ein wichtiger Schritt.

Drei Sozialpartner-Artikel

Die österreichische Bundesverfassung anerkennt bekanntermaßen wohlwollend die Rolle der Sozialpartner und widmet ihnen ganze drei Artikel. Zukünftige Generationen werden hingegen nur ein einziges Mal und in einem Nebensatz erwähnt, bezeichnenderweise im Artikel 14, der sich mit dem Schulwesen beschäftigt: Kinder und Jugendliche sollen neben anderen Dingen dazu befähigt werden, Verantwortung für "... nachfolgende Generationen zu übernehmen". Nachfolgende Generationen sollen also Verantwortung für nachfolgende Generationen übernehmen. Was aber ist mit der gegenwärtigen Generation?

Nachhaltig für Haushalte

Auch das Wort "nachhaltig" kommt nur einmal vor, als "nachhaltig geordnete" Haushalte von Bund, Länder und Gemeinden. Klingt schön, ist aber bei genauerem Hinschauen reine Rhetorik. Man denke etwa an die jüngsten Ereignisse in Wien oder an die vielen ausgelagerten Gesellschaften, die dem Steuerzahler die tatsächlichen Höhe der eigenen Schulden verschleiern sollen.

Wären da nicht die europäischen Stabilitätskriterien oder die Kinderrechtskonvention, die den Handlungsspielraum einer kurzsichtigen, auf Machterhalt versessenen Politik begrenzt, es wäre wohl noch schlechter um die Generationengerechtigkeit bestellt. Gut ist es aber deswegen noch lange nicht. Wie könnte also eine generationengerechtere Verfassung aussehen? Dazu gibt es vier Hebel:

Materiellrechtliche Aufnahme in die Verfassung: Das würde bedeuten, den Schutz der ökologischen, ökonomischen und sozialen Interessen zukünftiger Generationen als Handlungsprinzip der Republik expressis verbis anzuerkennen. In den Verfassungen Polens sowie einiger deutscher Bundesländer finden sich bereits derlei Formulierungen. In Österreich würden sich dafür Artikel 7 zur Gleichstellung und Artikel 13 zur Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden anbieten. Die Kritik an solchen Formulierungen: Ohne substanzielle Regelungen seien sie zahnlos.

Institutionen, die als Hüter der Generationengerechtigkeit eingerichtet werden, wie der Wissenschaftliche Rat für (längerfristige) Regierungsstrategien in den Niederlanden oder die in Deutschland geplante "Zukunftsinstanz". Darin sollen die bestehenden Beiräte und Räte für nachhaltige Entwicklung und Finanzen, also die ökologische und ökonomische Komponente, zusammengeführt werden. Darüber hinaus soll sie mit Initiativrecht im Nationalrat ausgestattet werden.

Fiskalregeln, die den Gesetzgeber verfassungsrechtlich anhalten, generationengerecht zu handeln: Die bekannteste davon ist die Schweizer Schuldenbremse, eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundes, Einnahmen und Ausgaben über den Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht zu halten. Auch Großbritannien hat eine "Schuldenmachbremse" angekündigt, die dafür sorgen würde, dass in normalen Zeiten keine neuen Schulden mehr gemacht werden dürfen. Eine neue und von Experten in der laufenden Debatte als vielversprechend bewertete Maßnahme ist das "intergenerational earmarking". Entsprechend dieser Regel dürfen Steuereinnahmen aus einem Bereich, der für Generationengerechtigkeit relevant ist, nur in einem anderen ebenso für Generationengerechtigkeit relevanten Bereich ausgegeben werden. Damit würde das in Österreich so beliebte "Zuschießen" und Stopfen von Budgetlöchern verhindert.

Der stärkste Hebel in einer repräsentativen Demokratie ist das Wahlrecht: Positiv anzumerken ist, dass Österreich mit einem Wahlalter von 16 Jahren schon in Vorlage gegangen ist. Studien zeigen, dass das politische Interesse der Jugendlichen entgegen der allgemeinen Annahme nicht niedriger ist als jenes der Erwachsenen. Ein nächster Schritt wäre daher, das Wahlalter weiter zu senken oder im Sinne eines Wahlrechts ohne Altersbeschränkung generell abzuschaffen. ("Josef Lentsch, DER STANDARD, 11.2.2015)