Verkehrssünder werden bald keine Möglichkeit mehr haben, Strafen für Verkehrsdelikte im europäischen Ausland zu entgehen, auch nicht durch Ignorieren oder einfaches Nichtbezahlen. Das Europäische Parlament beschließt am Mittwoch eine EU-Richtlinie, die den unionsweiten Austausch von Daten und die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden regelt beziehungsweise zur Umsetzung verpflichtet.

Solche Regelungen gibt es - etwa auch im Falle von Österreich - auf bilateraler Ebene schon seit langem. Eine erste Richtlinie zur Harmonisierung auf EU-Ebene aus dem Jahr 2011 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im vergangenen Jahr aufgehoben und in abgeänderter Form von der EU-Kommission erneut vorgelegt. Da sie als Basis die Verkehrssicherheit vorsieht (und nicht justizielle Zusammenarbeit), werden sich nun auch Großbritannien, Irland und Dänemark beteiligen, die bisher ein Opt-out in Anspruch genommen haben und nicht kooperierten.

Erfasst sind leichte bis schwere Verkehrsdelikte: Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen von Sicherheitsgurten, Überfahren von roten Ampeln, Trunkenheit am Steuer, Fahren unter Drogeneinfluss, Telefonieren oder Internetnutzung beim Fahren, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens. Auf Basis der Richtlinie bekommen die Behörden das Recht auf Zugang in den nationalen Verkehrsregistern, um die Lenker beziehungsweise die Verkehrssünder zu identifizieren. (Thomas Mayer aus Straßburg, DER STANDARD, 11.2.2015)