Wien - Zur Finanzierung der Steuerreform haben SPÖ und ÖVP Einsparungen bei Förderungen angekündigt. Wie das gehen könnte, hat die "Aufgabenreformkommission" der Regierung nun in ihrem mittlerweile vierten Bericht vorgeschlagen. Konkrete Streichkandidaten haben die Experten unter Vorsitz von Verwaltungsgerichts-Präsident Rudolf Thienel nicht genannt. Dennoch verweigerte die Gemeinde Wien die Zustimmung.

In einer schriftlichen Mitteilung gab die Gemeinde Wien bekannt, dem Abschlusspapier der Untergruppe Förderungen "keine Zustimmung" erteilen zu wollen - obwohl Vertreter Wiens und Salzburgs in der Arbeitsgruppe saßen. Kanzleramts-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) will den Bericht nun "prüfen". Ein erstes Paket auf Basis der Kommissions-Vorschläge, das u.a. die "antragslose Familienbeihilfe" bringt, habe man bereits auf den Weg gebracht. Die aktuellen Vorschläge zur Verwaltungsreform werde man in die nächsten Schritte zum Abbau bürokratischer Hürden einfließen lassen, so Steßl.

Kein Alleingang

Im Alleingang umsetzen kann der Bund die Vorschläge allerdings nicht - nötig sind Verhandlungen mit den Ländern.

Einsparungen bei den Förderungen stehen seit Jahren ganz oben auf der politischen Wunschliste. Wirklich vorangekommen ist man beim Abbau der Doppelförderungen zwischen den Gebietskörperschaften bisher allerdings nicht. Der Expertenbericht plädiert nun für eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und einen weiteren Ausbau der Transparenzdatenbank zu einer "zentralen Förderdatenbank für alle Förderungen der Republik".

13 Milliarden Förderungen

Im Jahr 2013 flossen dem Expertenbericht zufolge fast 13 Mrd. Euro in Förderungen. Davon 6,2 Mrd. Euro vom Bund (ohne EU-Beiträge und Bankenhilfen), 3,7 Mrd. Euro von den Ländern, 2,9 Mrd. Euro von den Gemeinden und weitere 202 Mio. Euro von den Sozialversicherungen.

Als Hauptproblem nennt der Expertenbericht die "Unüberschaubarkeit der Förderungslandschaft". Bund, Länder und Gemeinden gewähren Förderungen nämlich auch außerhalb ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeitsbereiche, womit ein kaum zu durchschauender Wildwuchs entstanden ist. Außerdem werden die Förderprogramme nicht aufeinander abgestimmt und auch konkrete Kriterien für Erfolg oder Misserfolg vieler Förderung fehlen.

Unerwünschte Mehrfachförderungen

Um "unerwünschte Mehrfachförderungen" abzustellen, plädiert die Arbeitsgruppe daher für eine deutliche Reduktion der Förderstellen. Im Idealfall sollten sich Bund, Länder und Gemeinden auf eine klare Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten einigen. Sollte dies nicht möglich sein, schlagen die Experten eine gemeinsame "Abwicklungsstelle" pro Fördergebiet vor. Sollte auch das nicht möglich sein, sollte wenigstens bei der operativen Förderabwicklung kooperiert werden. Außerdem wären dann "aufeinander abgestimmte mehrjährige Förderstrategien" von Bund, Ländern und Gemeinden nötig.

Außerdem sollen Förderungen zeitlich befristet und nur nach positiver Evaluierung verlängert werden - was auf Bundesebene bereits vorgesehen ist, wofür allerdings auch für Landes- und Gemeindeförderungen konkrete Ziele und Indikatoren festgelegt werden müssten. Angeregt wird auch der Umstieg von Basis- zu Projektförderungen. (APA, 11.2.2015)