Wien - Das Landesgericht Klagenfurt hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Bedenken gegen das Hypo-Sondergesetz mit seinem einhergehenden Schuldenschnitt angemeldet. "Erstmals teilt ein Gericht jene Bedenken, die Investoren schon eingebracht haben", sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch. Wie üblich werde man den Antrag prüfen, ein Vorverfahren einleiten.

Durch direkte Klagen beim Höchstgericht, wird das umstrittene Gesetzeskonvolut ohnehin bereits untersucht. Das Landesgericht Klagenfurt sorgt sich nun konkret, bei den Zivilklagen ein womöglich verfassungswidriges Gesetz anzuwenden. Die Klagen von verschiedenen Investoren, die trotz Landeshaftungen geschoren werden sollen, belaufen sich auf rund 600 Mio. Euro.

Die klagenden Parteien haben allesamt verfassungsrechtliche Bedenken in den Zivilklagen geäußert, die das Gericht teilt und daher an den VfGH weitergeleitet hat. Die Weiterleitung ist laut Neuwirth ein Muss für das Gericht, wenn es die Bedenken hat. Bis zu einer Entscheidung durch den VfGH werden die Zivilverfahren ausgesetzt. (APA, 11.2.2015)