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Der Prozess fand, wie schon am ersten Verhandlungstag im Jänner, unter strenger Bewachung statt.

Foto: APA/Herbert Pfarrhofer

Krems - Am Landesgericht Krems ist am Mittwoch der Prozess gegen einen mutmaßlichen Jihadisten fortgesetzt worden. Zum Auftakt am 22. Jänner hatte sich der tschetschenische Asylwerber vor dem Schöffensenat zum Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nicht schuldig bekannt. Drei Zeugen wurden befragt. Zu einem Urteil kam es nicht: Das Verfahren wurde am Abend vertagt.

Wie am ersten Verhandlungstag waren strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. Das begann bei der peniblen Eingangskontrolle der Besucher und Journalisten und setzte sich mit starker Polizeipräsenz im Gebäude sowie bei der Bewachung des 30-Jährigen durch vier maskierte Beamte im Gerichtssaal fort.

Sehschwäche

Der russische Staatsbürger war im vergangenen Sommer in seiner Unterkunft in Heidenreichstein im Waldviertel festgenommen worden. Er war Ende 2013 aus Syrien, wo er nach seinen Angaben Flüchtlingen helfen wollte, nach Österreich gekommen - aus Sicht der Anklage, um seine Sehschwäche medizinisch behandeln zu lassen. "Ohne Jihad ist das kein Leben. Wenn ich meine Augen in Ordnung bringe, kehre ich nach Syrien zurück, wenn Allah erlaubt", zitierte die Staatsanwältin eine der - unzähligen - auf den Mobiltelefonen des 30-Jährigen sichergestellten Nachrichten und modifizierte die Anklage nach Paragraf 278b u.a. um die Punkte e (Ausbildung für terroristische Zwecke) und f (Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat).

"Ich bin kein Terrorist", beteuerte der Tschetschene heute erneut. "Sie haben sehr viel gemacht, um genau als solcher dazustehen", machte ihm die Anklägerin diverse Vorhalte. "Hilfsbereitschaft heißt bei uns Jihad", erläuterte der 30-Jährige. Wenn syrische Truppen die Flüchtlinge attackiert hätten, hätte man sich geschützt. An Kämpfen habe er aber nicht teilnehmen wollen, differenzierte er heute den Begriff Jihad. In seine Heimat habe er nicht zurückkehren wollen bzw. nach dem Syrienaufenthalt auch nicht können. Er habe nicht geahnt, dass er wegen seiner Internet-Recherchen Probleme bekommen würde.

Ein aus Deutschland via Videokonferenz zugeschalteter Zeuge, bei dem im Zuge von Ermittlungen gegen ihn der Pass des 30-Jährigen sichergestellt worden war, gab an, den Angeklagten 2013 ein paar Mal in Syrien getroffen zu haben. Dort habe der Tschetschene etwa im Dienst einer Wohltätigkeitsorganisation, die u.a. von der Freien Syrischen Armee beschützt worden sei, Lebensmittel für Flüchtlinge gekauft - laut Anklage schloss sich der 30-Jährige in Syrien einer IS-Untergruppe an und absolvierte eine Kampfausbildung.

Ein Beamter des Verfassungsschutzes führte zum Jihadismus aus, dass es 2013 in Syrien bereits eine vorwiegend aus Tschetschenen bestehende Bewegung gegeben hatte, zu Jahresbeginn war ISIS einmarschiert. Die Gruppierungen, bewaffnete Teilorganisationen der Al Kaida, die später mehr oder weniger im IS aufgingen, hätten alle einen islamischen Staat mit der Rechtsform der Scharia zum Ziel gehabt.

Die Verteidigung beantragte u.a. weitere Zeugen und Sachverständige, etwa für Zeitgeschichte. Das Gericht gab den Beweisanträgen - nach längerer Beratung - teilweise statt, das Verfahren wurde daher nach 21.00 Uhr auf unbestimmte Zeit vertagt. (APA, 11.2.2015)