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Die drei Angeklagten bei einem Verhandlungstag im November, am Mittwoch wurden die Urteile gefällt.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Wien - Mit drei Schuldsprüchen im vollen Umfang der Anklage ist am Mittwoch der Prozess um den Wiener Handgranatenmord zu Ende gegangen. Kristijan H. wurde am Straflandesgericht wegen Doppelmordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seine Schwester Renata H. und sein Freund Dejan V. erhielten als Beitragstäter zum Doppelmord zwölf beziehungsweise 20 Jahre Haft.

Während die Vorsitzende Richterin Martina Krainz die Urteile verkündete, brach Dejan V. zusammen. Er verdrehte die Augen, sackte mit leichenblassem Gesicht zusammen, kam zunächst auf der Anklagebank und schließlich auf dem Fußboden zu liegen. Im Publikum anwesende Angehörige des Mannes stießen Schreie des Entsetzens auf und forderten: "Gebt ihm wenigstens ein Wasser." Zwei Männer, die zum Zusammengebrochenen stürmen wollten, wurden von Staatsanwalt Leopold Bien zurückgerufen: "Bleiben Sie hinten!" Die Verhandlung wurde zur ärztlichen Versorgung des 30-Jährigen unterbrochen. Auch eine Zuhörerin brach zusammen.

Geschäfte mit Diesel

In der Nacht auf den 11. Jänner 2014 waren der Transportunternehmer Zlatko N. (45) und der zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigte Horst Waldemar W. (57) auf spektakuläre Weise in der Odoakergasse in Wien-Ottakring getötet worden. Die beiden hatten mit dem 35-jährigen Kristijan H. einträgliche Geschäfte mit importiertem Diesel gemacht, der ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen verkauft wurde. Kristijan H. soll befürchtet haben, diese könnten ihn mit seinen illegalen Geschäften auffliegen lassen, und sie deshalb getötet haben.

Als Beitragstäter zum Doppelmord waren die 43-Jährige Schwester sowie ein 35-jähriger Freund von H. angeklagt. Während sich H. grundsätzlich schuldig bekannte, während des Verfahrens aber von seinem Schweigerecht Gebrauch machte und keine Fragen beantwortete, stritten die Mitangeklagten die Beitragstäterschaft ab. Sie hätten H. zwar zum Tatort begleitet, aber keine Ahnung von seinen verbrecherischen Plänen gehabt. (APA, 11.2.2015)