Wien - Der juristische Streit zwischen BayernLB und Republik Österreich als Eigentümerin der früheren Hypo geht munter weiter. Neben den Irrtumsanfechtungen (die Bayern wollen ihren Einstieg in die Bank 2007 anfechten, die Republik den ihren von 2009) läuft in München der Eigenkapitalersatzprozess. Darin geht es um die Frage, ob die Darlehen, die die BayernLB der Hypo eingeräumt haben, Eigenkapitalersatz sind. Die Österreicher glauben das und haben ihre Rückzahlung eingestellt, daraufhin haben die Bayern geklagt. Per Widerklage wollen die Österreicher zudem das bereits Bezahlte zurückholen.

Kernfrage ist, ob die Hypo bei der Krediteinräumung und danach in der Krise war. Die Republik hat dafür etliche Gutachten vorgelegt, die die Anwälte der Bayern, Freshfields, in ihrer Gegenäußerung hinterfragen. Die Republik/Hypo geht davon aus, dass die Bank 2007 bis Ende 2009 überschuldet war; das hält Freshfields für "unzutreffend".

Wunder Punkt

Ganz grundsätzlich legen die Bayern ihren Finger auf einen sehr wunden Punkt in der Hypo-Geschichte. Eine etwaige Überschuldung sei für die Bayern nicht erkennbar gewesen, argumentieren deren Anwälte in ihrem Schriftsatz sinngemäß. Denn: "Es muss eine Rolle spielen, dass weder die Klägerin (Bayern, Anm.) noch die Beklagte, keine Aufsichtsbehörde und keine der beteiligten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften je die nunmehr ... behauptete Überschuldung erkannt oder auch nur in Erwägung gezogen haben." Tatsächlich haben Aufseher und Wirtschaftsprüfer erst knapp vor der Verstaatlichung auf ihre diversen Alarmknöpfe gedrückt.

Weiter befeuert wird auch der Kampf gegen den gesetzlich verordneten Schuldenschnitt für Hypo-Gläubiger. Das Landesgericht Klagenfurt ist das erste Gericht, das nun den Verfassungsgerichtshof mit seinen verfassungsrechtlichen Bedenken befasst hat. (Renate Graber, DER STANDARD, 12.2.2015)