Wien - Nach der Veröffentlichung im STANDARD über die finanzielle Gebarung der Arbeiterkammer (Wohin die Gelder der Arbeiterkammer fließen, 11. Februar, basierend auf einer parlamentarischen Anfrage des Neos-Abgeordneten Gerold Loacker) kommen zusätzliche Informationen zutage: So erhalten die Pensionisten der AK zusätzlich zur normalen ASVG-Pension eine Betriebspension, die pro Kopf und Jahr im Durchschnitt rund 16.000 Euro ausmacht. Also monatlich gute 1000 Euro zusätzlich.

Die AK, die sich aus Zwangsabgaben der Unselbstständigen (0,5 Prozent vom Bruttogehalt) finanziert, wendete 2013 rund 22,7 Millionen an Zusatzpensionen auf. Bei einer Anfrage nach der Zahl der Pensionisten, die in den Genuss dieser 22,7 Millionen kommen, um so einen Durchschnittswert zu errechnen, konnte die Pressestelle der AK zunächst nicht dienen. Später nannte die Pressestelle von sich aus einen Wert: eben 16.000 Euro im Schnitt pro Kopf und Jahr.

Das sind laut Pressestelle die durchschnittlichen Ausschüttungen aus dem Pensionsfonds, denn die Betriebspensionen wurden 2003 auf eine Pensionskassenregelung umgestellt (mit Beiträgen von Beschäftigten und AK). Überdies hat die AK noch rund 100 Millionen für Pensionen rückgestellt. Die AK macht geltend, dass ihre qualifizierten Mitarbeiter eine beträchtliche Beratungsleistung erbringen. Zwei Millionen Mal pro Jahr bekämen AK-Mitglieder kostenlos arbeitsrechtliche, steuerrechtliche, konsumentenschutzrechtliche oder sozialrechtliche Beratungen. Außerdem seien Betriebspensionen auch bei etwa einem Viertel aller Beschäftigten üblich.

Zusatzpensionen im staatsnahen Bereich sind nicht selten. Laut Rechnungshof wurden dort 2012 rund 586 Millionen an 25.600 Personen ausgezahlt. Macht im Schnitt rund 23.000 Euro Zusatzpension pro Kopf und Jahr. (rau, DER STANDARD, 12.2.2015)