Foto: Dying Light

Das Zombie-Survival-Game "Dying Light" ist bereits in Europa erschienen und hat die Alterseinstufung "Ab 18 Jahren" nach PEGI erhalten. In Deutschland ist das Spiel bislang zumindest offiziell nicht auf den Markt gekommen, wohl um Probleme mit Zensurbehörden zu umgehen. Anstelle dessen beziehen Konsumenten in Deutschland das Spiel über Vertriebe aus den Nachbarstaaten.

Die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) hat deshalb nun für Deutschland eine sogenannte Blitzindizierung durchgeführt, wodurch eine öffentliche Bewerbung des Games verboten wird.

Prüfung

Diese Blitzindizierung wurde initiiert, weil Herausgeber Koch Media vor dem Marktstart von "Dying Light" der USK keine Testversion zur Prüfung und Einstufung vorgelegt hatte. Mit der Blitzindizierung wird der Prüfstelle nun Zeit gegeben, den Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls eine endgültige Indizierung zu bestätigen oder auch die Indizierung aufzuheben.

Wie die Seite Gamestar erklärt, läuft "Dying Light" mit der Blitzindizierung nicht Gefahr, beschlagnahmt zu werden. Für diese Werke gebe es eine weitere, verschärfte Kategorie. Sollte die Indizierung bestehen bleiben, ist es dem Hersteller auch in Zukunft verboten, das Spiel öffentlich zu bewerben, wodurch ein regulärer digitaler Vertriebsweg und die Ausschilderung bei Retail-Händlern untersagt werden. Händler könnten das Spiel lediglich auf Kundenanfrage verkaufen. (zw, derStandard.at, 12.2.2015)