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Schlechte Neuigkeiten: Abschleppung beantragt.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Ein eingeklappter Seitenspiegel und dieser typische in Plastik gehüllte Wisch auf der Windschutzscheibe verhießen nichts Gutes; zumal der Parkplatz zwar völlig legal war, aber direkt neben den Gleisen der Wiener Straßenbahnlinie 60 lag.

Dass das Börserl brennen würde, war meinem Freund Fabian da bereits klar. Die eigentlich überflüssige Verifikation (Zettellektüre) beseitigte jeglichen Restoptimismus: Wiener Linien, Abschleppung beantragt durch MA 68. Obendrein veritable Leistung des Fahrers: Abstellen des Autos 19.58 Uhr, Ausstellung der Anzeige 20.01 Uhr - rekordverdächtig!

Skurril war nur, dass offensichtlich nichts abgeschleppt worden war. Überdies nutzt Fabian diesen Parkplatz öfter und geht immer wieder aufs Neue sicher, die Parkplatzmarkierung ja nicht zu überschreiten.

Exekutive machtlos

Um Gewissheit zu erlangen, fuhr er auf die zuständige Polizeiinspektion. Schon nach kurzer Schilderung unterbrach ihn der Diensthabende: "Schwarzer Audi A3? - Ja? - Super, gratuliere! Da hamman schon!" Nur leider war das auch bereits das Maximum an Auskunft. Die Exekutive sei in so einem Fall machtlos, meinte der Beamte.

Auf Nachfrage bei den Wiener Linien hieß es dann, schon das Einklappen des Außenspiegels verlange einen Feuerwehreinsatz, aufgrund einer möglichen Sachbeschädigung dürfe kein Fahrer ein Auto anfassen. Folglich sei die Feuerwehr schon bei bloßem Verdacht, dass die Bim nicht vorbeikönne, zu rufen.

Im Endeffekt wurde die Strafhöhe aufgrund Fabians geringfügigen Einkommens von 400 auf immer noch satte 220 Euro gesenkt. Geblieben ist reines Unverständnis. Obwohl, was soll's - in Österreich ist man ja an Absurditäten gewöhnt. (Stephan-Alexander Krenn, DER STANDARD, 13.2.2015)