Die Gemeinden erheben derzeit unter anderem die Grundsteuer und die Kommunalsteuer. Ihr Gestaltungsspielraum ist allerdings dürftig. Bei der Grundsteuer können sie innerhalb bestimmter Grenzen zwar den Hebesatz festlegen. Aufgrund der seit Jahrzehnten unterbliebenen Neubewertung des Grundvermögens ist mittlerweile aber sogar der Höchstsatz zu einer Bagatelle geworden. Auch die Kommunalsteuer wird unmittelbar von den Gemeinden eingehoben. Ihre Höhe ist aber bundesgesetzlich mit drei Prozent der Lohnsumme fixiert.

Echte Autonomie bleibt den Gemeinden nur bei den aufkommensmäßig unbedeutendsten und inhaltlich fragwürdigsten Steuern wie etwa bei der Vergnügungssteuer. Mit einer Ausweitung der Steuerautonomie der Länder und Gemeinden soll die Zuständigkeit über Einnahmen und Ausgaben bei ein und derselben Gebietskörperschaft gebündelt und ein verantwortlicherer Umgang mit Steuergeld erreicht werden. Die Idee klingt zwar überzeugend, ihre Umsetzung könnte aber beachtliche Kollateralschäden verursachen.

Die Kommunalsteuer zeigt, dass der Wettbewerb zwischen den Kommunen oft unlauter ist. Ob sich ein Betrieb in der einen oder der anderen Gemeinde ansiedelt, hängt nicht immer von objektiven Standortfaktoren ab. Oft sind persönliche Präferenzen und Beziehungen zur lokalen Politik ausschlaggebend. Und nicht selten fließt ein Gutteil der in den ersten Jahren nach der Ansiedelung vereinnahmten Kommunalsteuer als Wirtschaftsförderung wieder zurück an den Betrieb.

Es dürfte kurzfristig einfacher sein, den festgelegten Kommunalsteuersatz zu unterlaufen, als mit dem Ausbau lokaler Infrastruktur zu punkten. Bleibt zu hoffen, dass die betreffenden Gemeinden wenigstens die EU-Beihilfevorschriften beachten!

Die budgetäre Bedeutung der Kommunalsteuer für die Gemeinden (ca. 600 bis 1000 Euro je Arbeitnehmer jährlich) hat in manchen Gegenden dazu geführt, dass jede Gemeinde ihr eigenes Gewerbegebiet entwickelt hat. Die Folge ist eine Zersiedelung der Landschaft und eine schlechte Anbindung der vielen kleinen Betriebsgebiete an den (öffentlichen) Verkehr.

Besser wäre es, die Kommunalsteuer in die Lohnsteuer zu integrieren und im Zuge des Finanzausgleichs zwischen der Betriebsgemeinde und der Wohnsitzgemeinde aufzuteilen. Wenn von Steuerautonomie für Länder und Gemeinden die Rede ist, dann geht es meist um einen Anteil an der Einkommensteuer. Der Steuersatz des Bundes würde sich verringern, und die Länder bzw. Gemeinden könnten im Gegenzug einen eigenen Einkommensteueranteil erheben.

In den USA führt dieses System zu beträchtlichen Problemen. Bei Unternehmen, die in mehreren Bundesländern bzw. Gemeinden tätig sind, müsste das Gesamteinkommen nämlich aliquot aufgeteilt werden. In den USA wird dies in der Praxis so gelöst, dass sich Vertreter des Unternehmens und Vertreter der Bundesstaaten an den Verhandlungstisch setzen und Quoten für die einzelnen Bundesstaaten aushandeln. Wie unsachlich die Resultate sein können, lässt sich erahnen.

Mit mehr Steuerautonomie der Länder und Gemeinden würde man Probleme, denen man international entgegenzutreten versucht, auf einer nationalen Ebene neu schaffen. Einzig denkbar ist eine Aktualisierung der Grundstückswerte. Dann könnten die Gemeinden endlich zeigen, ob sie mit einer Grundsteuer unterhalb des Höchstsatzes auskommen. Davon abgesehen müssen Anreize zu einer effizienten Budgetpolitik der Gebietskörperschaften aber anders geschaffen werden. Eine zeitgemäße Rechnungslegung für alle Länder und Gemeinden wäre ein erster Schritt. (Hermann Peyerl, DER STANDARD, 14.2.2015)