Wien - Die Aufgabenreformkommission wird nach dem Sommer einen konsolidierten Abschlussbericht vorlegen. "Eine große Bundesstaatsreform wird es nicht geben", bremst VwGH-Präsident Rudolf Thienel überschießende Erwartungen. Auch die Steuerreform werde man nicht allein mit Aufgabenabbau finanzieren können. Aber einige Anregungen seien schon umgesetzt, und er hoffe auf weitere Verbesserungen.

Eine Verwaltungsreform tauge nicht dazu, eine Steuerreform unmittelbar zu finanzieren - weil Verwaltungsreformen nicht so schnell greifen können, merkte Thienel im APA-Interview an. Einsparungen seien drinnen, "aber man wird mit einer Aufgabenreform nicht alles finanzieren können", so Thienel zu den Erwartungen, die geplanten Steuerentlastungen mit Verwaltungsabbau zu kompensieren.

Erfüllbare Hoffnungen

Für unerfüllbar hält er die Hoffnung auf eine umfassende Reform mit allen längst überfälligen Maßnahmen: "Eine große Verwaltungsreform, mit der dann alles erledigt ist, gibt es nie." Die Welt ändere sich ständig, deshalb müsse sich die Verwaltung immer wieder umstellen. Und dann gebe es Bereiche, zu denen derzeit kein politischer Konsens gegeben ist - wie etwa die "große Bundesstaatsreform" mit einer grundlegenden Neuordnung der Kompetenzen. Solche Bereiche habe die Kommission (in der auch Ländervertreter sitzen) gar nicht erst angegriffen: "Man soll keine Energie in Vorschläge stecken, die politisch nicht umsetzbar sind", zeigte sich Thienel pragmatisch.

Nicht beziffert hat die Kommission, wie hoch die Einsparungen sein könnten. Denn zu vielen Problemfeldern habe man verschiedene Lösungen vorgeschlagen - etwa im jüngsten Bericht eine "radikale" Abschaffung kompetenzübergreifender Förderungen, aber auch "mildere" Varianten. Womit es an der Politik liege, wie hoch die Einsparung ausfällt. Erste Erfolge habe man schon erreicht, ein im September vorgelegter erster Bericht sei zu großen Teilen schon in einen Regierungsbeschluss aufgenommen worden. Und Thienel hofft, "dass die Politik möglichst viele weitere Vorschläge aufgreift".

Erfolg bei Gerichtsbarkeit

Die 2014 gestartete Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für Thienel "ein Erfolg". Der Rechtsschutz sei besser, die Entscheidungen ergingen schneller. Der Verwaltungsgerichtshof konnte seinen "Rucksack" bedeutend verkleinern und die Entscheidungsfrist halbieren. Also ist Thienels Wunsch an die Politik, derzeit keine Änderungen vorzunehmen.

Im ersten Jahr der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden weniger Fälle als erwartet an den VwGH herangetragen - der jetzt nur mehr für Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, aber auch wieder Asylsachen zuständig ist: Knapp 4.000 Rechtssachen fielen neu an, 2.500 davon sind schon abgeschlossen. Aus dem "alten System" waren Anfang 2014 noch 4.600 Verfahren anhängig, 3.000 wurden erledigt. Damit waren Ende 2014 insgesamt 3.000 Verfahren anhängig - um 1.600 weniger als Anfang 2014, berichtete Thienel. (APA, 15.2.2015)