Wien - Der frühere Sturm-Präsident Hannes Kartnig ist der Meinung, bei seinem Urteil sei ein verfassungswidriges Gesetz angewendet worden und geht deshalb zum Verfassungsgerichtshof (VfGH), berichtet die "Presse". Seit 1. Jänner können Parteien eines Straf- oder Zivilverfahrens solche Gesetzesbeschwerden einbringen.

Kartnig wurde im Vorjahr rechtskräftig zu 15 Monaten unbedingt verurteilt. Die Fußfessel wurde ihm nach Opern- und Restaurantbesuchen gestrichen. In einem anderen Verfahren (hier wurde er nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt) sprach das Straflandesgericht Graz dann ein Fußfesselverbot aus.

Dagegen geht Kartnigs Anwalt mit der Gesetzesbeschwerde vor. Er sieht den Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung verletzt. (red, derStandard.at, 15.2.2015)