Emojis landen zusehends als Beweismittel vor Gericht.

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Immer öfter ersetzen sogenannte "Emojis" den Text in Mitteilungen: Die Ideogramme gelten mittlerweile als fixer Bestandteil unserer schriftlichen Kommunikation, das Magazin "Wired" nennt sie einen "Farbtupfer" in Chats und SMS; die australische Außenministerin gibt dem Medienportal Buzzfeed sogar ein Interview in Emojis. Durch ihre Omnipräsenz in digitalen Gesprächen landen Emojis aber auch zusehends als Beweismittel vor Gericht – und die Justiz tut sich schwer, mit ihnen umzugehen. Denn eindeutig ist bei Emojis kaum je etwas, doch ihre Interpretation kann drastische Konsequenzen haben.

Emojis als Bildgeschichte

Da wäre etwa der Fall des US-Amerikaners Osiris Aristy: Mitte Jänner veröffentlichte der junge New Yorker ein Facebook-Posting, das aus vier Emojis bestand: Ein Polizist und drei Pistolen, die auf ihn deuteten. Zuvor hatte Aristy zwar aggressive, aber nicht gegen Ordnungshüter gerichtete Meldungen veröffentlicht. Drei Tage später wird der 17-Jährige festgenommen, die Emojis werden als Androhung eines Terroranschlags bewertet. Ein Gericht muss entscheiden, was Aristy damit sagen wollte.

"Jedes Komma, jedes Emoji"

Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Richter mit Emojis beschäftigen muss: Im vergangenen Jahr erlebten Emojis als Beweismittel eine Blütezeit. Etwa beim "Silk Road"-Prozess gegen Ross Ulbrich, wo die Richterin entschied, "jeden Punkt und Komma, jedes Emoji" als Beweismittel zuzulassen. Das ergebe durchaus Sinn, erklärt der Linguist Tyler Schnoebelen in Wired: "Emojis betten das Gesagte in einen Kontext ein." Sie erweitern die Kommunikation um jene Elemente, die von Angesicht zu Angesicht durch Mimik oder Tonalität ausgedrückt werden.

Kontext

Allerdings ist es mit Emojis genauso wie mit persönlichem Sprachverhalten: Ihr Einsatz ist individuell verschieden, erst nach mehreren Konversationen wird (oft) klar, ob ein ";-)" des Gegenübers etwa als Ironie oder ernst gemeinter Freude ausgelegt werden soll. Ein US-Bürger, der wegen Drohungen gegen seine Exfrau angezeigt worden war, verteidigte sich etwa damit, dass er seine Aussage mit einem Emoji entschärft habe. Aber man benötigte laut "Wired" vor Gericht größere Textmengen, um Vergleichswerte für die als Beweismittel herangezogenen Stellen zu haben.

Keine Anklage

Im Fall des 17-jährigen US-Bürgers kam der Emoji-Übeltäter noch einmal mit dem Schrecken davon: Ein Gericht entschied, dass die Symbole nicht ausreichten, um als ernsthafte Androhung eines Terroranschlags zu gelten. Allerdings ist nun jeder gewarnt, wie dies "Wired" analysiert: "Das ';-)' kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden." (fsc, derStandard.at, 16.2.2015)