Wien - Ab Donnerstag beraten die 14 Höchstrichter im Verfassungsgerichtshof (VfGH) über gleich vier spannende Themenkomplexe. Mit ersten Entscheidungen ist Mitte März zu rechnen, die Session dauert bis 14. März.

Die Beratungen zum Hypo-Sanierungsgesetz werden aber auch dann noch lange nicht abgeschlossen sein. Im VfGH spricht man "angesichts der zahlreichen verfassungsrechtlichen Argumente und der vielschichtig aufgeworfenen Rechtsfragen" von einer "komplexen Angelegenheit", sind doch bereits mehr als 30 Anträge gegen das Gesetz samt Hypo-Sanierungsverordnung eingebracht worden. Immer mit der gleichen Stoßrichtung: Der erfolgte "Schuldenschnitt" wird als verfassungswidrig bekämpft.

Die Höchstrichter rechnen erst im Herbst mit einer Entscheidung, die aktuellen Beratungen würden sich vor allem mit der Frage der Zulässigkeit der Anträge befassen.

Kampf um "Einarmige"

Ebenfalls auf dem Stundenplan der Verfassungsrichter stehen mehrere Anträge von Glücksspielfirmen, die sich gegen das Aus des kleinen Glücksspiels in Wien richten. Ihre Argumentation: Die Automaten hätten eine rechtskräftige Konzession gehabt, jetzt dürften sie bereits vor dem Ende der Laufzeit der Konzession nicht mehr betrieben werden. Dazu ist auch eine öffentliche Verhandlung anberaumt.

Causa Krauss

Auch die FPÖ bemüht den Verfassungsgerichtshof, und zwar in der Causa Maximilian Krauss, der im Herbst von Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) mit Verweis auf die Bestimmungen des Wiener Schulgesetzes als stellvertretender Präsident des Stadtschulrats abgelehnt wurde. Die Blauen wollen darin einen "Eingriff in das Vorschlagsrecht" erkennen.

Bestellung von Sachverständigen auf Prüfstand

Zuletzt beschäftigen sich die Richter auf Antrag des Obersten Gerichtshofs mit der Bestellung von Sachverständigen. Dass diese bisher von der Staatsanwaltschaft sowohl für das Ermittlungs- als auch für das Hauptverfahren herangezogen werden können, wertet der OGH als "Verletzung der Waffengleichheit". Sollten die 14 Verfassungsrichter die Ansicht der Kollegen teilen, könnte das weitreichende Auswirkungen haben: nämlich für all jene Verfahren, die nach der bisherigen Bestimmung durchgeführt wurden, deren Ausgang aber noch offen ist. Auch hier gibt es Ende Februar eine öffentliche Verhandlung. (riss, derStandard.at, 18.2.2015)