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Es war einmal der Mensch. Von Hagens zeigt, was übrig bleibt.

Foto: Reuters / Stefanie Loos

Berlin - Ein Mann kniet auf dem Boden, über ihm schwebt eine Frau und blickt in einen Spiegel, den ihr der Mann hinhält. Schaut auf uns, schaut auf unsere Körper, ruft die Installation, und man kann nicht sagen, dass das Paar etwas verbirgt. Es ist nämlich nackter als nackt. Es sind zwei Leichen mit abgezogener Haut direkt in einer Ausstellung am Fuße des Berliner Fernsehturms.

Für den umstrittenen Anatomen und Plastinator Gunther von Hagens sind die beiden etwas Besonderes. Sie "begrüßen" die Besucher in seinem neuen Berliner "Menschenmuseum". Seit 20 Jahren zeigt er Plastinate weltweit in Wanderausstellungen. Unzählige Leichen hat er mit einem von ihm konzipierten Verfahren konserviert und dann zur Schau gesellt - als Schachspieler, Bogenschützen oder beim Geschlechtsakt.

In Berlin jedoch haben 20 seiner Geschöpfe nun eine dauerhafte Heimat gefunden, dort öffnete am Mittwoch von Hagens erstes ständiges Museum seine Pforten. "Über den Menschen und über das, was den menschlichen Körper ausmacht, gibt es kein Museum, obwohl der Körper uns ein Leben lang am nächsten ist", erklärt von Hagens seine Motivation.

Bezirk verliert vor Gericht

Und während "Dr. Tod" hofft, dass natürlich recht viele Besucher sein Lebenswerk würdigen, setzt der Bezirk Mitte alles daran, dass genau dies nicht der Fall ist. "Die Ausstellung verstößt gegen die Würde des Menschen, auch nach dessen Tod", sagt Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD). Er hat versucht, die Schau gerichtlich untersagen zu lassen. Sein Argument: Der Plastinator verstoße gegen das Bestattungsgesetz. Tote nämlich müssten in Berlin bestattet werden. Doch in der ersten Instanz verlor der Bezirk gegen von Hagens. Die Richter waren der Ansicht, es handle sich zwar um Leichen, aber diese seien so präpariert und konserviert, dass sie nicht verwesen, ergo nicht bestattet werden müssen.

Der Fall liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht, von Hagens ist aber zuversichtlich, dass ihm auch dieses Recht gibt. Der 70-Jährige, der an Parkinson erkrankt ist, weiß übrigens schon, was nach seinem Tod passieren soll: Er will dann den Besuchern beim Eingang als Plastinat zuwinken. (bau, DER STANDARD, 19.2.2015)