Wien - Die Reform des Weisungsrechts und der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaft dauert doch etwas länger als geplant. Eigentlich sollte der Gesetzesentwurf schon in der Begutachtung sein, der neue Weisenrat noch im ersten Halbjahr stehen. Im Justizministerium tüftelt man aber noch an den Details, die Reform soll mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten.

Zudem interessiert sich Bundespräsident Heinz Fischer sehr für die neuen Bestimmungen und ihre Gesetzwerdung. Er hat etliche Gespräche mit Justizminister Wolfgang Brandstetter über den neuen Weisenrat geführt, ist zu hören. Als Verfassungsrechtsexperte sei Fischer am Thema besonders interessiert. Und: Der Bundespräsident wird für die Ernennung der "einfachen" Weisenratsmitglieder zuständig sein.

Beratungsgremium erarbeitet Vorschlag

Minister Brandstetter hat die Änderungen, wie berichtet, von einem "Beratungsgremium" erarbeiten lassen. Er selbst hat wegen seiner Vergangenheit als Strafverteidiger einen Weisenrat installiert. Dieser entscheidet, wenn der Minister befangen ist.

Umgesetzt werden soll nun jene Weisenratvariante, die laut Abschlussbericht der Arbeitsgruppe die meisten Stimmen (neun) bekommen hat. Demnach wird der Weisenrat bei der Generalprokuratur (Beraterin des Obersten Gerichtshofs) angesiedelt und aus drei Mitgliedern plus drei Ersatzmitgliedern bestehen. Den Vorsitz führt der Generalprokurator. Er sucht die anderen Mitglieder aus und legt seinen Vorschlag den Präsidenten der drei Höchstgerichte vor. Nach deren Anhörung wandert die Liste zur Bundesregierung; sie hat ein Einspruchsrecht. Die Regierung schlägt die Kandidaten dem Bundespräsidenten vor, der die Ernennung vornimmt. Die Weisenräte werden für fünf Jahre bestellt; sie müssen Strafrechtsexperten sein mit mindestens 15 Jahren Erfahrung in einem Beruf, der ein Jusstudium voraussetzt. Aktive Richter und (Staats-) Anwälte sind ausgeschlossen.

Definitionsfragen

Das Gremium soll auf den Plan treten, wenn der Minister inhaltliche Weisungen beabsichtigt, Höchstorgane der Republik in Causen involviert sind oder der Minister oder "leitende Beamte" befangen sind. Wie diese Befangenheit definiert wird, daran tüfteln die Experten noch. Zudem werden die Weisen in öffentlichkeitswirksamen Fällen aktiv, und wenn es der Minister anordnet.

Justizminister Wolfgang Brandstetter und seine Arbeitsgruppe haben sich gegen einen Bundesgeneralanwalt entschieden. Noch bastelt sein Ministerium am Gesetzesentwurf für den neuen Weisenrat. (Renate Graber, DER STANDARD, 19.2.2015)