Wien – Aus der im Dezember angekündigten Bestellung von 700.000 Nahverkehrs-Zugkilometern beim ÖBB-Personenverkehr durch den Verkehrsverbund Ostregion (VOR) wird nichts. Zumindest nicht in der geplanten Form. Denn das Verwaltungsgericht Wien hat das Vergabeverfahren am Mittwochabend nach ganztägiger Verhandlung gestoppt.

"Nichtig" sind gemäß Erkenntnis des dreiköpfigen Richtersenats sowohl die Ende 2014 veröffentlichte "Vorinformation" im EU-Amtsblatt über die angestrebte Direktvergabe an die ÖBB im Dezember 2015 als auch die vom VOR im Jänner eilig nachgeschobene "Berichtigung", in der überraschend doch Details zu Art und Umfang der zu ordernden Verkehrsdienstleistungen publiziert wurden, die der VOR zuvor unter Verschluss gehalten hatte.

Erstinformation mangelhaft

"Der Auftraggeber soll sagen, was er vergeben will, damit andere Marktteilnehmer wissen, welche Leistungen zu erbringen sind", lautete die Begründung der Richter. "Die Erstinformation war mangelhaft. Die Zweitinformation war detaillierter, macht es aber auch nicht besser", tadelte das Gericht den von den Ländern Wien und Niederösterreich dominierten Verkehrsverbund. Die Bekanntmachung hätte bereits 2013 erfolgen können, nicht nur in Mindestfrist (ein Jahr vor Inkrafttreten). Prinzipiell seien Direktvergaben laut der EU-Verordnung Public Service Obligation zulässig, diese verlange aber eine gewisse Transparenz.

Angerufen hatte das Verwaltungsgericht Wien die Westbahn. Sie bekämpfte die geplante Bestellung von 400.000 Zugkilometern pro Jahr zwischen Wien und St. Pölten bei der ÖBB ab Fahrplanwechsel im Dezember 2015. Inkludiert waren im Paket darüber hinaus 22 Streckenverbindungen im Volumen von 300.000 Zugkilometern in der übrigen Ostregion.

Die vom VOR vertretene Rechtsmeinung, es handle sich bei der Direktvergabe nur um eine Zusatzbestellung über das vom Verkehrsministerium bei der ÖBB 2011 ebenfalls in Direktvergabe bestellte Grundangebot hinaus, teilte das Gericht nicht.

VOR sucht Lösung

Der VOR kann die Entscheidung laut Gericht nur bei Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof bekämpfen. Das werde man nicht tun, hieß es nach der Verhandlung. Man werde eine Lösung finden, um für die Fahrgäste in der Ostregion ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 das beste Angebot zu bekommen.

Wie der VOR dies bewerkstelligen wird, bleibt spannend. Denn einerseits hatte der VOR die Bestellung zusätzlicher Nah- und Regionalverkehrszugsverbindungen als unteilbar erklärt – die Strecken seien ausschließlich im Gesamtpaket zu erbringen, weil es sich ausschließlich um Streckenverlängerungen handle, die nach Baustellenschließungen möglich werden –, andererseits wurden die insgesamt 700.000 öffentlich finanzierten Zugkilometer als Ersatz für die bis dahin von der ÖBB als eigenwirtschaftlich betriebenen IC- und Railjetverbindungen deklariert. Letzteres behauptet zumindest Westbahn, die VOR GmbH bestreitet dies: "Uns geht es weiterhin um ein kundenfreundliches, ökonomisch darstellbares Gesamtangebot im Netz."

Unstrittig ist, dass die ÖBB diverse IC- und Railjet-Züge ab Vollbetrieb Wiener Hauptbahnhof im Dezember 2015 vom Westbahnhof auf den Hauptbahnhof umleiten will. Das wiederum ermöglicht den Einsatz eines Zusatzangebots, etwa in Form von Regionalschnellzügen (REX200). Auch sind eine Reihe von Baustellen beendet, was neue Zugverbindungen ermögliche, etwa auf der Schnellbahn-Stammstrecke zwischen Wien-Meidling, Wien-Liesing und in Wien-Simmering. Sie alle sollen nun gemeinwirtschaftlich via Verkehrsdienstevertrag finanziert und betrieben werden. Im Übrigen sei Westbahn gar nicht in der Lage, dieses Gesamtangebot zu erbringen, argumentiert der VOR. Eine getrennte Vergabe der zusätzlichen Streckenabschnitte aber würde für die Fahrgäste Nachteile bringen, weil sie umsteigen müssten.

Letzteres konvenierte übrigens nicht nur der Westbahn nicht. Das Auch die Magistratsabteilung 5 steht der öffentlichen Finanzierung seitens der Stadt Wien skeptisch gegenüber.(Luise Ungerböck, derStandard.at, 19.2.2015)