Die Pläne des ORF für den Musikvideokanal Ö3 Visual gehen der Medienbehörde zu weit.

Foto: ORF/Schafler

Wien - Die Medienbehörde hat das ORF-Projekt Ö3 Visual abgelehnt. Der Musikvideokanal von Ö3 im Web sei nicht durch das Gesetz gedeckt. Der ORF wird gegen die Entscheidung berufen und sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden.

Mit dem Onlineangebot "Ö3-Live/Visual" möchte der ORF ein "bebildertes Radio" betreiben, in dem das Hörfunkprogramm Ö3 um Musikvideos und Livebilder aus dem Sendestudio ergänzt wird. Angesprochen werden sollten damit primär Hörer, die Ö3 über Smartphone, Tablet-PC oder Smart-TV nutzen. Die Medienbehörde stuft das Vorhaben allerdings als Fernsehprogramm ein, auch wenn "Ö3-Live/Visual" aus technischer Sicht nur online verbreitet werden würde, wie die Behörde in einer Aussendung erklärte.

Kein Spielraum für weiteren TV-Sender

In der Begründung heißt es weiter: "Da die Anzahl der Fernsehprogramme, egal ob sie terrestrisch, über Satellit oder online verbreitet werden, bundesweit auf die bestehenden Programme ORF 1 und ORF 2 sowie die beiden Spartenprogramme beschränkt ist, kommt die Einführung eines weiteren öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramms ('Ö3-Live/Visual') nicht in Betracht."

ORF wird berufen

Enttäuscht zeigte sich ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer Aussendung: "Der ORF braucht die Möglichkeit, die neuen Medienplattformen für seine Programme im Sinne seines Publikums mit Projekten wie z. B. Ö3-Visual-Radio nutzen zu können und darf nicht von den Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten werden." Der Sender werde sich mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden.

Gegen das ORF-Projekt hatten zuvor bereits Österreichs Privatradios mobilgemacht. Sie befürchteten "deutlich negative Konsequenzen für die Wettbewerbssituation der österreichischen Privatsender". (red, derStandard.at, 19.2.2015)