Feldkirch – Ein 16-Jähriger, dem vorgeworfen wurde, eine 20-Jährige in Gaißau (Bezirk Bregenz) Anfang Juli schwer verletzt und sich an der Wehrlosen sexuell vergangen zu haben, ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft und 20.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Zudem haftet er für Dauerfolgen und Spätschäden des Opfers. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verteidigung will berufen

Der Verteidiger meldete Strafberufung an. Die Anklage gegen den jungen Mann lautete auf schwere Körperverletzung und sexuellen Missbrauch einer Wehrlosen. Der Prozess am Landesgericht Feldkirch fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 16-Jährige hatte sich bereits zu Beginn der Verhandlung geständig gezeigt.

Der Angeklagte hatte die junge Frau auf einem Zeltfest in Gaißau kennengelernt und anschließend attackiert. Kurz darauf gestand der junge Mann den Angriff. Er wurde in Untersuchungshaft genommen, zwei Wochen später aber unter Auflage einer Therapie wieder auf freien Fuß gesetzt.

Streit führte zu Eskalation

In der Vernehmung hatte der 16-Jährige angegeben, dass es zwischen ihm und dem Opfer zuerst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen war, bevor ein Streit zur Eskalation führte. Die Frau erlitt bei der Tat schwere Verletzungen im Gesicht sowie im Unterleibsbereich und musste im Krankenhaus notoperiert werden. Eine Nachbarin hatte das Opfer etwa eine Stunde nach der Tat gefunden und sowohl Rettung als auch Polizei alarmiert. (APA, 19.02.2015)