Doha - Nach Kritik von Menschenrechtsorganisationen will der Golfstaat Katar die Bezahlung von Gastarbeitern gesetzlich regeln. Emir Scheich Tamim bin Hamad al-Thani habe ein Gesetz gebilligt, wonach die Arbeiter mindestens einmal im Monat Lohn erhalten sollen, teilte das Gastgeberland der Fußball-Weltmeisterschaft im Jahr 2022 in der Nacht zum Donnerstag mit.

Die Bezahlung soll per Bank-Überweisung erfolgen. Wann das Gesetz in Kraft treten soll, blieb zunächst offen. Den Angaben zufolge soll den Arbeitgebern eine Frist von einem halben Jahr für die Umsetzung eingeräumt werden. Danach drohe ihnen bei Verstößen ein Monat Haft sowie eine Geldstrafe von bis zu 6000 Rial (1440 Euro).

NGOs begrüßen Schritt

Die Menschenrechtsorganisation Humans Rights Watch (HRW) begrüßte die Ankündigung, blieb aber zurückhaltend. "Das ist ein positiver Schritt, solange er richtig umgesetzt wird", sagte HRW-Experte Nicholas McGeehan der Nachrichtenagentur AFP. Er könnte zahlreichen Arbeitern nützen, nicht nur im Baugewerbe.

Ähnlich äußerte sich Mustafa Kadri von Amnesty International. Dies sei eine "willkommene Entwicklung", sagte er. Die angekündigten Schritte müssten jedoch als "Beginn der Reformen" begriffen werden, "nicht als Ende".

Umstrittenes "Kafala"-System

McGeehan kritisierte, dass die Neuregelungen nicht auch das Problem der sogenannten "Kafala" beträfen. Hierbei handelt es sich um ein höchst umstrittenes System, bei dem Arbeiter nicht ohne das Einverständnis ihres Arbeitgebers das Land verlassen oder den Job wechseln dürfen. Menschenrechtsgruppen und die Spieler-Organisation Fifpro haben bereits an Katar appelliert, dieses System abzuschaffen.

Eine Studie hatte im Jahr 2013 offengelegt, dass etwa jeder fünfte Gastarbeiter in Katar sein Gehalt "manchmal, selten oder nie" bekommt. Neben der oftmals ausbleibenden Bezahlung gibt es auch Kritik an anderen Missständen, unter denen Arbeiter in dem Golfstaat leiden. So kritisieren Aktivisten regelmäßig, dass Arbeiter ihre Pässe abgeben müssen, kein Ausreisevisum bekommen oder eine Rekrutierungsgebühr zahlen müssen. (APA, 19.2.2015)