Wien - Mit einer neuen "Genehmigungsfreistellungs-Verordnung" will Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) tausenden Kleinbetrieben Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen ersparen. Pro Jahr sollen 2.800 Bagatellverfahren entfallen, die Ersparnis für Unternehmen und Behörden wird auf 15 Mio. Euro pro Jahr geschätzt. Die Verordnung ist nun in Begutachtung und soll im April 2015 in Kraft treten.

Der geplanten Verordnung zufolge soll künftig ein Fünftel aller Änderungs- oder Neugenehmigungsverfahren wegfallen. Der Verordnungsentwurf, der nun in Begutachtung ist, sieht vor, dass Einzelbetriebe mit einer Betriebsfläche bis zu 200 Quadratmetern - mit Ausnahme des Lebensmittelhandels - vom gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren freigestellt werden.

Freigestellt sind auch Bürobetriebe wie Reisebüros, Immobilienverwalter, Unternehmensberater oder Werbeagenturen, weiters Lagerbetriebe mit einer Betriebsfläche bis zu 600 Quadratmetern sowie Änderungsschneidereien, Friseure, Fußpfleger und ähnliche Betriebe. (APA, 20.2.2015)