Wien - Die Volksanwaltschaft hat einen Missstand bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen festgestellt. Volksanwalt Günter Kräuter forderte im Gespräch mit der APA, dass minderjährige Flüchtlinge nicht anders behandelt werden dürfen als alle anderen Kinder und Jugendlichen.

Kräuter verwies darauf, dass die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Österreich zuletzt stark angestiegen sei. Derzeit befinden sich rund 750 Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmezentren des Bundes (Traiskirchen/Thalham), für die niemand die Obsorge hat. Im Vorjahr haben 2.260 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (davon 129 unter 14 Jahren) in Österreich Asyl beantragt.

Nicht zwischen Staatsbürgern und Fremden unterschieden

Kräuter begründete die Missstandsfeststellung damit, dass bei Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nicht zwischen Staatsbürgern und Fremden unterschieden werden dürfe. Die UN-Kinderrechtskonvention sichere Kindern und Jugendlichen einen Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates zu. Diese Bestimmung ist in Österreich im Verfassungsrang. Und auch einfache Gesetze verbieten es, unbegleitete Minderjährige anders als andere Kinder zu behandeln.

Kräuter fordert nun konkret, dass der Staat über die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge über die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unverzüglich nach deren Eintreffen in Österreich übernimmt. Außerdem dürften sie nicht mehr in Erwachsenenquartieren, sondern in speziellen Einrichtungen für Kinder untergebracht werden.

Kostenhöchstsätze von 77 Euro

Diese müssten nach sozialpädagogischen Kriterien geschaffen werden, die ansonsten auch in der Kinder- und Jugendhilfe üblich sind. Die Kinder- und Jugendhilfe müsse für diese Betreuungseinrichtungen zuständig sein. Die Bedarfsabklärung und die Zuweisung dieser Kinder und Jugendlichen solle von Clearingstellen vorgenommen werden, die in den Bundesländern einzurichten seien.

Statt der derzeitigen Kostenhöchstsätze von 77 Euro fordert der Volksanwalt die allgemein in der Kinder- und Jugendhilfe geltende Sätze geben, die bei 120 Euro beginnen und bis zu einigen hundert Euro betragen können. Weiters verlangt er, dass die unbegleitenden minderjährigen Flüchtlinge Zugang zur Schulbildung und auch vollen Zugang zu Lehrausbildungen bekommen müssen, nicht nur wie derzeit in Mangelberufen. (APA, 21.2.2015)