Die Diskussion zu den finanziellen Gebaren des Leopold Museums (LM) wird fortgesetzt: Am Freitag, dem 20. Februar, brachte Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl eine entsprechende parlamentarische Anfrage ein. In dieser geht es etwa um die zweckfremde Verwendung von Rücklagen aus dem Verkauf von Kunstwerken, die künftige Restitutionsvergleiche finanzieren sollten. In einem "Kurier"-Interview (15. 2.) hatte Diethard Leopold diese ("einstweilige") Vorgehensweise öffentlich gemacht, um die schwierige wirtschaftliche Situation zu erläutern und eine deutliche Erhöhung der Subvention zu fordern. Eine Enthüllung, die sich als Bumerang erweisen könnte.
2011 und 2013 hatte die Privatstiftung via Sotheby’s vier Kunstwerke zur Refinanzierung von Einigungen mit Erben nach Lea Bondi Jaray ("Bildnis Wally") und Jenny Steiner ("Häuser am Meer") versteigern lassen. Der Erlös dürfte sich auf etwa 40 Millionen Euro belaufen haben, wovon man Anwaltskosten und Zahlungen an die Erben in Abzug brachte. Den verbliebenen Überschuss in unbekannter Höhe nutzte man zur Abdeckung des aus dem laufenden Museumsbetrieb entstandenen Minus von bisher 2,7 Millionen Euro.
In einer Stellungnahme (17.2.) rechtfertigte der Vorstand der LM Privatstiftung, dass die Veräußerungsgewinne veranlagt seien, eine Fremdfinanzierung des kumulierten operativen Verlustes "höhere Kosten verursacht hätte als der entsprechende Verzicht auf Ertragszinsen". Insofern sei das "wirtschaftlich korrekt und sinnvoll". Im Stiftungsrecht versierte Juristen sehen das anders, wie DER STANDARD in Erfahrung brachte: Demnach dürften diese Gelder selbst vorübergehend nicht zum Stopfen von Löchern verwendet werden. Der Stiftungszweck sei mit dem Erhalt der Sammlung klar definiert, ziele jedoch explizit nicht auf eine Finanzierung der Betriebsführung ab.
Fazit: eine stiftungsrechtswidrige Handhabung, beschlossen vom Vorstand unter dem Vorsitz von Helmut Moser (Leiter Budgetsektion BMBF), der aktuell für keine Stellungnahme erreichbar war. Juristen empfehlen eine sofortige Rückabwicklung. Theoretisch könnte der Vorstand per Gericht abberufen werden. In der Praxis landete "einstweilen" die parlamentarische Anfrage auf dem Tisch des Kulturministers. (Olga Kronsteiner, derStandard.at, 22.02.2015)