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Grafik: apa

Wien – Österreich ist eines von nur fünf EU-Ländern, die seit Ausbruch der Finanzkrise ohne Anhebung der Mehrwertsteuern ausgekommen sind. Das dürfte sich bei der aktuellen Steuerreform ändern. Zwar soll der 20-prozentige Regelsteuersatz nicht angetastet werden, ein Teil der Ausnahmeregeln dürfte allerdings fallen. Das könnte mehrere Hundert Millionen Euro bringen.

Der Großteil der EU-Länder hat die Mehrwertsteuer seit 2008 angehoben, wie aus Unterlagen der EU-Kommission hervorgeht – und zwar sowohl die ermäßigten als auch die Regelsteuersätze. Letztere liegen schon in 18 von 28 Ländern über 20 Prozent. Spitzenreiter sind neben den traditionellen Hochsteuerländern in Skandinavien Ungarn (27 Prozent) und Kroatien (25). Besonders kräftig zur Kasse bittet seine Konsumenten Bulgarien, das selbst auf Nahrung, Medikamente und Wasser 20 Prozent kassiert. Während die meisten EU-Länder breitgefächerte Ausnahmen zulassen, begünstigt Bulgarien ausschließlich Hotelübernachtungen.

Begünstigungen

Österreich hat seine Mehrwertsteuer seit dem EU-Beitritt 1995 nicht mehr angetastet. Seit damals gibt es die EU-rechtlich maximal zulässigen drei Steuersätze: Den 20-prozentigen Regelsteuersatz sowie zwei ermäßigte Sätze von zwölf (auf Wein ab Hof) und zehn Prozent. Letzterer gilt neben Lebensmitteln, Mieten und Medikamenten auch für eine Reihe von weiteren Produkten, deren Steuerbegünstigung nun wackelt.

Die Steuerreformexperten der Regierung haben bereits im Dezember vorgerechnet, dass die Streichung aller Ausnahmen vier Milliarden Euro brächte, allein 1,1 Milliarden Euro die Nahrungsmittel. Letztere sollen nach dem Willen von SPÖ und ÖVP aber ebenso begünstigt bleiben wie Mieten, Medikamente und Personenverkehr. Angehoben werden könnten damit also die Steuersätze für Tierfutter, Kino- und Theatertickets, Zeitungen und Pflanzen. Je nach Ausgestaltung könnte die Anhebung damit bis zu 175 Millionen Euro je Prozentpunkt bringen.

In Österreich gibt es die Mehrwertsteuer in ihrer heutigen Form seit 1973. Hauptgrund für die Einführung waren Wettbewerbsnachteile gegenüber der EG wegen des bis dahin nicht möglichen Vorsteuerabzugs. Der Regelsatz von ursprünglich 16 Prozent wurde noch in den 1970er-Jahren auf 18 und 1984 auf 20 Prozent angehoben. Der ermäßigte Satz stieg 1984 von acht auf zehn Prozent.

NoVa ersetzte Luxussteuer

Die letzte Änderung gab es mit dem EU-Beitritt 1995 – damals wurde eine eigene Mehrwertsteuer von zwölf Prozent für Wein ab Hof geschaffen. Unter anderem scheiterten seither alle Versuche der SPÖ daran, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel weiter zu senken oder eine zusätzliche Luxussteuer einzuführen. EU-rechtlich sind nämlich nur drei Mehrwertsteuersätze zulässig: Der Regelsatz (in Österreich 20 Prozent) sowie zwei ermäßigte Sätze (in Österreich zehn und zwölf Prozent).

Apropos Luxussteuer – die gab es in Österreich schon, sie war aber relativ kurzlebig: 1978 als 30-prozentige Mehrwertsteuer auf Autos, Schmuck, Teppiche, Pelzmäntel, Antiquitäten etc. geschaffen und 1984 auf 32 Prozent erhöht, wurde sie bereits 1992 wieder abgeschafft und für Autos durch die Normverbrauchsabgabe ersetzt. (APA, 23.2.2015)