Wien – Das Innenministerium hat seine Pläne für eine Neuorganisation des Asylwesens in der Koalition durchgebracht, dafür aber auf die angedachte Teilverstaatlichung der Rechtsberatung nach Einwänden der SPÖ verzichten müssen. Das geht aus dem der APA vorliegenden Gesetzesentwurf vor, der Montagabend in Begutachtung geht. Auch beim Entzug der Grundversorgung hat das Innenressort noch entschärft.

Grundsätzlich schafft das Gesetzespaket die Rahmenbedingungen dafür, dass die Asylverfahren nicht mehr automatisch in den (chronisch überfüllten) Erstaufnahmezentren Traiskirchen und Thalham durchgeführt werden müssen. Stattdessen kann die Erstabklärung künftig auch in den Regionalstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vollzogen werden, im Regelfall in jenem Land, wo der Flüchtling aufgegriffen wird bzw. seinen Antrag erstmals stellt.

Von Verteilerzentren in Privatquartiere

Nach der Zulassung zum Verfahren werden die Flüchtlinge zunächst in sogenannte Verteilerzentren gebracht, aus denen sie dann möglichst rasch in Privatquartiere übersiedelt werden. Angepeilt wird seitens des Innenressorts eine möglichst gleichmäßige Verteilung über die Bundesländer. Ausnahme sind unbegleitete Kinder und Jugendliche, die weiter in den Erstaufnahmezentren aufgenommen werden, da nur dort für sie geeignete Einrichtungen verfügbar sind. Mit der Neuaufstellung des Systems fällt übrigens auch die besondere Mitwirkungspflicht weg und damit die bisher geltende 120-Stunden-Aufenthaltspflicht in den Erstaufnahmezentren.

Großen Wert legt das Innenministerium darauf, dass Verfahren für Asylwerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" wie dem Kosovo in Zukunft bevorzugt erledigt werden. Zwar steht im Gesetz ein Frist von maximal fünf Monaten, jedoch wird in den Erläuterungen angegeben, dass "beispielsweise im Sinne effizienter Asylverfahren und der Glaubwürdigkeit des Asylsystems" bei einem starken Anstieg von Anträgen aus sicheren Herkunftsstaaten Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Verfahren binnen zehn Tagen zu entscheiden, "sofern der jeweilige Einzelfall eine derart rasche Entscheidung ermöglicht".

Dieser Passus zielt übrigens nicht nur auf Flüchtlinge aus "sicheren Herkunftsstaaten" ab, sondern auch auf jene, von denen angenommen wird, dass sie "eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder Ordnung" darstellen. Ferner gilt dies für Asylwerber, die sich weigern, ihre Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.

Änderung bei Grundversorgung

Gemäß Plan des Innenressorts sollen Asylwerber, die in der ersten Instanz gescheitert sind, auch aus der Grundversorgung fallen. Allerdings gibt es auch hier noch Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. So wird klargestellt, dass der Verlust der Grundversorgung erst dann eintritt, wenn das Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung zuerkannt hat. Zudem kann es trotzdem (vorübergehend) zur Unterbringung in einer Bundesbetreuungseinrichtung kommen, wenn sich der Flüchtling bereiterklärt, an der freiwilligen Rückkehr mitzuwirken. Als neuer Ausschlussgrund aus der Grundversorgung definiert wird Gewalt gegen Betreuungspersonal. Bei den Einschränkungen in der Grundversorgung will die SPÖ noch die Begutachtung abwarten.

Gefruchtet hat der Widerstand von Hilfsorganisationen und letztlich auch der Sozialdemokraten, was die Pläne des Innenministeriums für eine Reform der Rechtsberatung angeht. Das Innenressort wollte sich nämlich vorbehalten, eine eigene juristische Person zu errichten und diese mit der Rechtsberatung zu betrauen, beispielsweise eine Anstalt des öffentlichen Rechts oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Derzeit wird diese Aufgabe von Hilfsorganisationen übernommen. Daran wird sich nach der Änderung im Begutachtungsentwurf nun auch nichts ändern. Neu gegenüber dem Status quo ist, dass Rechtsberatung auch beim Verlust der Grundversorgung angeboten wird.

Klug hat noch Bedenken

Zufrieden zeigt sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) damit, dass die Reform der Asylverfahren nach der Grundsatzeinigung mit der SPÖ in Begutachtung gehen kann. Sie sei froh, dass man sich ohne Aufweichung auf ein Schnellverfahren geeinigt habe. Ihr Spiegelminister, Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) gibt indes noch keine endgültige Zustimmung zur Novelle.

Zwar nennt auch er in einer Stellungnahme gegenüber der APA schnelle Verfahren "wünschenswert". Die Qualität dürfe dabei aber nicht aus den Augen verloren werden. Die Innenministerin sei gefordert zu erklären, wie diese aufrechterhalten werde.

Zwei Fragen sind in Sachen Schnellverfahren für Klug noch zu klären. So muss für ihn garantiert sein, dass es auch bei dieser Personengruppe zur Einzelfallprüfung kommt, was der Gesetzesentwurf allerdings zumindest nahelegt. Zweiter Punkt ist, dass die Verfahren weiter von hoher Qualität seien, was für den Minister vor allem eine Management- und weniger eine rechtliche Frage ist.

Mikl-Leitner begründet in einem Statement gegenüber der APA die Schnellverfahren damit, dass mit diesen gesichert werde, dass zwischen Auswanderern aus wirtschaftlichen Gründen und echten Kriegsflüchtlingen unterschieden werden könne. Erstere Gruppe sei derzeit das Hauptproblem. Da brauche es deutliche Signale, und das seien rasche, klare Entscheidungen. (APA, 23.2.2015)