Mehrere Fälle von Schleichwerbeverdacht bei Medien haben in Deutschland zu einer Diskussion über die korrekte Trennung von Redaktion und Werbung geführt. Ein Arbeitskreis von börsennotierten Unternehmen wie Lufthansa, Deutsche Bank, Volkswagen, BASF, Deutsche Post, Eon oder Allianz hat nun laut "Manager Magazin" einen "Kodex für die Medienarbeit von Unternehmen" erstellt, um etwaige unsaubere Einflussnahme Werbetreibender auf die Berichterstattung zu stoppen. "Unternehmen können heute in einem Ausmaß redaktionelle Berichterstattung kaufen, wie das früher völlig undenkbar war. Und sie machen davon Gebrauch", sagte Jürgen Gramke, Vorsitzender des Arbeitskreises Corporate Compliance der deutschen Wirtschaft, dem "Manager Magazin".

Die wichtigsten Kernvorgaben des Kodex: Unternehmen dürfen einzelnen Medien nicht aufgrund erfolgter oder zu erwartender kritischer Berichterstattung mit Werbeentzug oder anderen Nachteilen drohen. Unternehmen und Medien schulden dem Verbraucher Transparenz, ob ein Beitrag werblich oder redaktionell ist. Die Unternehmen und deren Mediaagenturen beachten die organisatorische Trennung von Werbe- bzw. Vermarktungsabteilung und Redaktion in den Medienunternehmen. Sie erwarten oder verlangen im Zusammenhang mit dem Schalten von Werbung keine redaktionellen Beiträge und wirken auf eine klare Erkennbarkeit oder Kennzeichnung der Werbung als Werbemittel hin.

Unternehmen gewähren keine Journalistenrabatte sowie keine direkten oder indirekten Vorteile für Journalisten, um die Entscheidungsfreiheit der Medien über Berichterstattung zu beeinträchtigen oder auf den redaktionellen Inhalt Einfluss zu nehmen. Unternehmen beantworten grundsätzlich Presseanfragen, es sei denn, dies erfordert einen unangemessenen internen Aufwand oder betrifft vertrauliche Unternehmensinformationen und das Unternehmen beruft sich auf Vertraulichkeit. (APA, 24.2.2015)