Um das Gewünschte zu erreichen, muss man ein Maximum einfordern. Dann kann man problemlos in einzelnen Punkten nachgeben: so weit ein Prinzip kluger Verhandlungsführung, das auch in der schwarzen Pädagogik breite Anwendung findet.

Das Innenministerium hat das offenbar sehr gut verstanden. Wer sich die Erleichterung bei NGOs und Asylexperten vergegenwärtigt, weil im Entwurf zur Asylnovelle von den Plänen einer staatsnahen Flüchtlingsrechtsberatung abgerückt wurde, kann sich dieses Eindrucks nicht erwehren: möglich, dass hier künstlich Konsens produziert wurde – durch den inszenierten Verzicht auf eine ausgeprägte Grauslichkeit, die Asylwerber von unabhängiger Beratung und Vertretung abgeschnitten hätte.

Dieser Eindruck wirft folgerichtig auch die Frage auf, was von den vielen anderen Neuerungen zu halten ist, die mittels Gesetzesänderung im Asylwesen Einzug halten sollen. Nach einem runden Dutzend einschlägiger Novellen in den vergangenen 15 Jahren ist das Misstrauen kritischer Experten hier mit Recht groß. In einem wichtigen Punkt könnte es sich als durchaus berechtigt herausstellen: Die geplante Strukturänderung des Asylwesens – mit Landesverteilerzentren statt Erstaufnahmestellen – macht unvorhergeshene Folgeprobleme wahrscheinlich.

Denn eines fehlt im österreichischen Asylwesen nach wie vor: gezielte Evaluierung und Planung. (Irene Brickner, DER STANDARD, 25.2.2015)