Washington - Die tödlichen Schüsse eines Nachbarschaftswächters auf den schwarzen Teenager Trayvon Martin in Florida ziehen kein Verfahren vor einem US-Bundesgericht nach sich. Das Justizministerium in Washington teilte am Dienstag mit, dass die Ermittlungen gegen den Todesschützen George Zimmerman eingestellt worden seien.

Die Beweislage habe für eine Anklage wegen Bürgerrechtsverletzungen nicht ausgereicht. Zimmerman war bereits in einem Strafprozess in Florida freigesprochen worden.

Der Nachbarschaftswächter, Sohn einer peruanischen Mutter und eines weißen US-Bürgers, hatte den 17-jährigen Trayvon Martin Ende Februar 2012 in Sanford nahe Orlando erschossen. Obwohl der schwarze Jugendliche unbewaffnet war, ließ die Polizei den Schützen zunächst laufen. Dabei berief sie sich auf ein Gesetz, dass Bürgern in Florida ein weitgehendes Selbstverteidigungsrecht einräumt. Zimmerman hatte erklärt, dass Martin ihn zuerst attackiert habe. Außerdem bestritt er vehement, den Jugendlichen wegen seiner Hautfarbe ins Visier genommen zu haben.

Erst nach einer Protestwelle klagte die Justiz in Florida den Nachbarschaftswächter an. Zimmerman wurde schwerer Totschlag vorgeworfen, im US-Strafrecht "second-degree murder" genannt. Doch ein Geschworenengericht sprach ihn im Juli 2013 wegen Notwehr frei. Der Ausgang des Verfahrens hatte vor allem unter Afroamerikanern und Bürgerrechtlern für Empörung gesorgt.

Das US-Justizministerium hatte seine Ermittlungen ebenfalls im Frühjahr 2012 begonnen. Die Untersuchung wurde während des Prozesses in Florida ausgesetzt und nach dem umstrittenen Urteil wieder aufgenommen. US-Justizminister Eric Holder erklärte am Dienstag, der Tod von Trayvon Martin sei eine "niederschmetternde Tragödie" gewesen. Doch die "umfassenden Ermittlungen" hätten ergeben, dass die "hohen Vorgaben" für eine Anklage wegen eines Hassverbrechens vor einem Bundesgericht nicht erfüllt gewesen seien. (APA, 24.2.2015)