Berlin - Die deutsche Regierung hat sich bei einem Treffen des Koalitionsausschusses auf eine Mietpreisbremse geeinigt. Man habe beschlossen, dass Grundlage für eine Mietpreisbremse der nun vorgelegte Gesetzesentwurf des Justizministeriums sein soll, hieß es aus Koalitionskreisen. Offenbar hat die CDU ihre Forderung fallengelassen, dass es mehr Ausnahmen von dem Prinzip geben soll, dass der Besteller die Maklergebühren übernehmen muss.

Die deutsche Regierung hatte die den Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip bei den Maklerkosten im Oktober beschlossen. Laut Mietpreisbremse darf eine Wohnungsmiete bei einem Mieterwechsel nur noch so stark steigen, dass sie höchstens zehn Prozent teurer ist als eine vergleichbare Wohnung derselben Lage und Größe. Das soll aber nur in Gebieten gelten, die von den Bundesländern als "angespannte Wohnungsmärkte" ausgewiesen werden. Neue oder umfassend modernisierte Wohnungen bleiben davon unberührt.

Makler wollen gegen Bestellerprinzip klagen

Gegen das Bestellerprinzip bei den Maklerkosten, das gleichzeitig in Kraft treten soll, wollen sich Deutschlands Makler vor dem Bundesverfassungsgericht zur Wehr setzen. "Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden wir eine Verfassungsbeschwerde einreichen", sagte der Präsident des Immobilienverbands IVD, Jens-Ulrich Kießling, am Mittwoch in Berlin.

Demnach soll künftig derjenige den Makler zahlen, der ihn bestellt, also meist der Vermieter und nicht wie bisher der Mieter. Wohnungssuchende würden damit künftig deutlich weniger freie Wohnungen angeboten bekommen, sagte Kießling. "Die Regelung bricht eindeutig mit dem Koalitionsvertrag und ist nicht verfassungsgemäß." Das Gesetz wird wahrscheinlich im April oder Mai in Kraft treten. (Reuters/APA, 25.2.2015)