Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden dürfen, muss der Tod des Patienten festgestellt werden. Dies geschieht seit rund 40 Jahren nach dem Konzept des Hirntods und seiner Diagnose.

Der Deutsche Ethikrat hat sich heute in einer ausführlichen Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende" erneut für die Feststellung des Hirntods als Kriterium ausgesprochen, fordert aber gleichzeitig mehr Aufklärung und gesellschaftliche Diskussion sowie intensivere wissenschaftliche Beschäftigung mit der Feststellung des Todeszeitpunktes.

Im Gegensatz zu Österreich sieht das deutsche Organspendegesetz vor, dass nur jenen Menschen, die eine entsprechende Spenderausweis bei sich tragen, für eine Organentnahme in Frage kommen, in Österreich ist es genau umgekehrt.

Sichere Diagnostik als Basis

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), die Deutsche Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin (DGNI) sowie die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass die Hirntoddiagnostik nicht allein im Rahmen der Transplantationsmedizin von Bedeutung ist.

Die Fachgesellschaften bekräftigen ihre Forderung, dass mindestens ein Neuromediziner (Neurologe oder Neurochirurg) an der Feststellung des Hirntods beteiligt sein sollte, um die Sicherheit dieser Diagnose weiter abzusichern.

Eine aktuelle Studie hat gezeigt: Das Einbeziehen von Neurologen oder Neurochirurgen in die Hirntoddiagnostik oder das Hinzuziehen externer Expertenteams erhöht signifikant die Chance einer kompletten und formal korrekten Hirntoddiagnostik und verkürzt die Zeit bis zur Hirntodbestimmung auch durch die Anwendung von Zusatzuntersuchungen stark.

Schon heute sind laut Studie an etwa Dreiviertel der Hirntodfeststellungen Neurologen oder Neurochirurgen beteiligt. Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates ist eine wichtige Zusammenfassung der gegenwärtigen Diskussion zu Hirntod und Organspende auf hohem Niveau. Sie lässt alle Seiten zu Wort kommen, berücksichtigt unterschiedliche Auffassungen, stützt aber im Ergebnis das in den vergangenen 40 Jahren bestehende Konzept des Hirntods: Die Hirntoddiagnostik ist eine der sichersten Diagnosen in der Medizin, erfordert aber eine hohe medizinische Fachkompetenz der untersuchenden Ärzte.

Dead donor rule

Um diesen hohen Standard sicherzustellen, sollte in den Richtlinien der Bundesärztekammer verankert werden, dass mindestens ein Neurologe oder Neurochirurg mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin und regelmäßiger praktischer Erfahrung in der Hirntodbestimmung beteiligt ist.

Die Anzahl der Neurologen hat sich in den vergangenen 20 Jahren in Deutschland verfünffacht, bereits jetzt sind Neuromediziner an drei von vier Hirntoddiagnosen beteiligt. Spende lebenswichtiger Organe ist nur zulässig, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Die Dead-Donor-Rule liegt auch dem Transplantationsgesetz, den ärztlichen Richtlinien und der aktuellen Praxis der Transplantationsmedizin in Deutschland zugrunde.

Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist der Auffassung, dass der Hirntod (d.h. die irreversibel erloschene Gesamtfunktion des Gehirns) ein sicheres Todeszeichen ist. Die Stellungnahme des Ethikrates hält im Ergebnis am Konzept des Hirntods als Kriterium für den Tod des Gesamtorganismus fest.

Die unterzeichnenden Fachgesellschaften begrüßen dies ausdrücklich. Eine Organentnahme kurz nach einem Herzstillstand (Non heart-beating donor), wie sie in manchen, auch europäischen Ländern zugelassen ist, wird strikt abgelehnt. Insofern bleibt Deutschland hier bei der Organentnahme zurückhaltender, konservativer als andere Länder zugunsten einer fachlich und sachlich unprätentiösen Entscheidungsfindung. (idw/red, derStandard.at, 25.2.2015)