Wien - Bei den Psychiatern und Psychotherapeuten hat sich Christoph Leitl keine Freunde gemacht. Am Aschermittwoch hatte der Wirtschaftskammerpräsident die Debatte um Rauchverbote in Lokalen mit dem Sager quittiert: Ein guter Wirt sei besser als drei Psychiater. Das brachte die Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie auf die Palme, sie sieht psychisch Kranke entwertet.

Für Debatten sorgt im Finale des Wirtschaftskammerwahlkampfs aber auch neuerlich die Wahlordnung der Kammer. Zuletzt haben sich, vor allem in der Bundeshauptstadt, Beschwerden über spät oder gar nicht eingelangte Wahlkarten gehäuft. In der Wiener Kammer sieht man aber kein großes Problem. In aller Regel seien vermeintlich nicht zugestellte Wahlkarten bei der Post hinterlegt worden. In anderen Fällen seien sie im Büro abgegeben worden, ohne dass der Firmenchef davon etwas mitbekommen habe. Alle schon vor längerer Zeit beantragten Karten seien jedenfalls zwischen dem 6. und 17. Februar abgeschickt worden, hieß es auf Standard-Anfrage. Nur Wahlkarten, die vergangene Woche angefordert wurden, seien erst diesen Montag versendet worden.

Letzter Wahltag

Für die Betroffenen kann es aber mitunter knapp werden. In Vorarlberg war bereits am Mittwoch Wahlschluss. In den restlichen Bundesländern ist der Donnerstag der letzte Wahltag - also nur sieben Werktage nach dem 17. Februar. Alle Wahlkarten (allein in Wien sind es 25.000), die bis Wahlschluss nicht bei der Kammer eingelangt sind, sind ungültig. Wer also die letzten Tage vor der Wahl im Ausland ist, fällt um sein Wahlrecht um. Die Möglichkeit, persönlich zur Wahl zu gehen, besteht freilich trotzdem. Auf die Wahlbeteiligung dürften sich die knappen Fristen naturgemäß nicht positiv auswirken. Dabei war sie schon zuletzt sehr niedrig: Österreichweit lag sie bei 41 Prozent, in Wien bei nur mehr 29 Prozent.

Bei Nationalrats- oder EU-Wahlen gibt es jedenfalls strengere Auflage. Laut dem Leiter der Wahlrechtsabteilung im Innenministerium, Robert Stein, werden Wahlkarten knapp vier Wochen vor dem Wahltermin zugestellt - außer der Antrag langt erst später ein. Grundsätzlich können die Wahlkarten bei bundesweiten Urnengängen bereits 82 Tage vor der Wahl angefordert werden. (Günther Oswald, DER STANDARD, 26.2.2015)